Mogelpackung Zinsoptimierung
- Pressemitteilung der Firma Rössner Rechtsanwälte, 08.06.2011
Pressemitteilung vom: 08.06.2011 von der Firma Rössner Rechtsanwälte aus München
Kurzfassung: Leitfaden für swap-geschädigte Unternehmen (lifepr) Berlin, 08.06.2011, Unter dem Argument der "Zinsoptimierung" oder wurden in der Vergangenheit verschiedene strukturierte Finanzderivate an deutsche Unternehmen und Unternehmer vertrieben. ...
[Rössner Rechtsanwälte - 08.06.2011] Mogelpackung Zinsoptimierung
Leitfaden für swap-geschädigte Unternehmen
(lifepr) Berlin, 08.06.2011, Unter dem Argument der "Zinsoptimierung" oder wurden in der Vergangenheit verschiedene strukturierte Finanzderivate an deutsche Unternehmen und Unternehmer vertrieben.
Unternehmen, die sich hier engagiert haben, haben mittlerweile zum Teil enorme Schäden erlitten. Schäden die bei einer Vielzahl von Unternehmen existenzbedrohend hoch sind. Die Vorgehensweise der verschiedenen Banken war dabei sehr ähnlich. Es wurden meist traditionelle, primär eigenkapitalfinanzierte (also solvente) Unternehmen ausgesucht, die dann unter dem Argument der Zinsoptimierung angesprochen wurden. Die angebotenen Produkte allerdings waren zur Optimierung von Zinsen häufig völlig ungeeignet. Sie dienten lediglich dem Gewinn der Bank.
Nach dem jüngsten BGH-Urteil zum Thema Swaps vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) haben geschädigte Unternehmen eine realistische Chance auf Schadensersatz. Welche Folgen das erstrittene BGH-Urteil für Zinsswap-Geschäfte des Mittelstandes hat, zeigt der kostenlose Kurz-Leitfaden der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte aus München auf. Er soll Unternehmen eine erste Orientierungshilfe geben.
Dr. Weck, Seniorpartner von Rössner Rechtsanwälte und Spezialist im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, dazu: "Auch in dem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall war ein mittelständisches Unternehmen mit Tradition betroffen. Die Bank wurde im konkreten Fall zur vollständigen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Besonders wurde beim Urteil auf den anfänglichen negativen Marktwert eingegangen, über den hätte aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung wurde regelmäßig versäumt. Die Chancen für eine Vielzahl von geschädigten Unternehmen stehen damit sehr gut."
Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V.
Den kostenlosen Kurz-Leitfaden erhalten Interessierte per Mail bei
Liane Allmann
für Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
info@eurojuris.de
Tel. 0 30/ 88 00 14 98
Fax 0 30/ 88 00 14 24
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Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.
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(lifepr) Berlin, 08.06.2011, Unter dem Argument der "Zinsoptimierung" oder wurden in der Vergangenheit verschiedene strukturierte Finanzderivate an deutsche Unternehmen und Unternehmer vertrieben.
Unternehmen, die sich hier engagiert haben, haben mittlerweile zum Teil enorme Schäden erlitten. Schäden die bei einer Vielzahl von Unternehmen existenzbedrohend hoch sind. Die Vorgehensweise der verschiedenen Banken war dabei sehr ähnlich. Es wurden meist traditionelle, primär eigenkapitalfinanzierte (also solvente) Unternehmen ausgesucht, die dann unter dem Argument der Zinsoptimierung angesprochen wurden. Die angebotenen Produkte allerdings waren zur Optimierung von Zinsen häufig völlig ungeeignet. Sie dienten lediglich dem Gewinn der Bank.
Nach dem jüngsten BGH-Urteil zum Thema Swaps vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) haben geschädigte Unternehmen eine realistische Chance auf Schadensersatz. Welche Folgen das erstrittene BGH-Urteil für Zinsswap-Geschäfte des Mittelstandes hat, zeigt der kostenlose Kurz-Leitfaden der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte aus München auf. Er soll Unternehmen eine erste Orientierungshilfe geben.
Dr. Weck, Seniorpartner von Rössner Rechtsanwälte und Spezialist im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, dazu: "Auch in dem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall war ein mittelständisches Unternehmen mit Tradition betroffen. Die Bank wurde im konkreten Fall zur vollständigen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Besonders wurde beim Urteil auf den anfänglichen negativen Marktwert eingegangen, über den hätte aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung wurde regelmäßig versäumt. Die Chancen für eine Vielzahl von geschädigten Unternehmen stehen damit sehr gut."
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