Steuervereinfachungsgesetz ist Etikettenschwindel
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 08.06.2011
Pressemitteilung vom: 08.06.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Beim Steuervereinfachungsgesetz haben wir es mit einem Etikettenschwindel zu tun: Was als Vereinfachung daherkommt, wird am Ende in weiten Teilen zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts führen", erklärt Barbara Höll nach der ...
[Die Linke. im Bundestag - 08.06.2011] Steuervereinfachungsgesetz ist Etikettenschwindel
"Beim Steuervereinfachungsgesetz haben wir es mit einem Etikettenschwindel zu tun: Was als Vereinfachung daherkommt, wird am Ende in weiten Teilen zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts führen", erklärt Barbara Höll nach der abschließenden Beratung des Gesetzes im Finanzausschuss des Bundestags. Die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Ihrer großspurigen Ankündigung, für eine massive Vereinfachung des Steuerrechts zu sorgen, wird die Bundesregierung mit diesem Gesetz nicht gerecht. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft hat in einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestags bestätigt, dass unterm Strich keine Erleichterung, sondern eher das Gegenteil herauskommt. Die Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute von sieben auf vier, wobei wieder drei neue Tatbestände eingeführt werden müssen, ist keine Vereinfachung. Das gilt auch für die Idee, dass die Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre erfolgen kann. Denn nach diesem Vorhaben, das hauptsächlich auf die FDP zurückgeht, können alle zwei Jahre zwei Steuererklärungen abgegeben werden - aber wer will schon zwei Jahre auf seine Erstattung warten. Außerdem weigert sich die Bundesregierung vehement, sich für eine bessere Ausstattung der Finanzämter einzusetzen, was in diesem Fall dann noch dringender nötig wäre, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Das wurde auch in der Anhörung zum Steuervereinfachungsgesetz deutlich.
Mit der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 80 Euro auf 1.000 Euro beinhaltet das Gesetz zwar auch eine Entlastung. Sie geht allerdings längst nicht weit genug: Bis Ende 2003 betrug der Pauschbetrag noch 1.044 Euro. Für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt bedeutet die Anhebung eine monatliche Entlastung von gerade einmal zwei Euro. Durch die Mehrbelastungen aufgrund gestiegener Krankenkassenbeiträge bleibt den Menschen am Ende aber sogar weniger Netto vom Brutto. Obendrein führt die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages gerade einmal bei 1,6 Prozent der Steuerpflichtigen zu einer Vereinfachung, das ist laut Bundesregierung aber das Hauptziel.
Was wir brauchen, ist eine wirkliche Vereinfachung des Steuerrechts, die auch zu mehr Steuergerechtigkeit führt, z.B. durch Abschaffung der Abgeltungsteuer und des Ehegattensplittings. Auch eine Reform der Einkommensteuer ist von Nöten, um die Arbeitnehmer zu entlasten. Hierzu jedoch schweigt sich Schwarz-Gelb aus - und verstößt damit einmal mehr gegen den eigenen Koalitionsvertrag."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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"Beim Steuervereinfachungsgesetz haben wir es mit einem Etikettenschwindel zu tun: Was als Vereinfachung daherkommt, wird am Ende in weiten Teilen zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts führen", erklärt Barbara Höll nach der abschließenden Beratung des Gesetzes im Finanzausschuss des Bundestags. Die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Ihrer großspurigen Ankündigung, für eine massive Vereinfachung des Steuerrechts zu sorgen, wird die Bundesregierung mit diesem Gesetz nicht gerecht. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft hat in einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestags bestätigt, dass unterm Strich keine Erleichterung, sondern eher das Gegenteil herauskommt. Die Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute von sieben auf vier, wobei wieder drei neue Tatbestände eingeführt werden müssen, ist keine Vereinfachung. Das gilt auch für die Idee, dass die Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre erfolgen kann. Denn nach diesem Vorhaben, das hauptsächlich auf die FDP zurückgeht, können alle zwei Jahre zwei Steuererklärungen abgegeben werden - aber wer will schon zwei Jahre auf seine Erstattung warten. Außerdem weigert sich die Bundesregierung vehement, sich für eine bessere Ausstattung der Finanzämter einzusetzen, was in diesem Fall dann noch dringender nötig wäre, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Das wurde auch in der Anhörung zum Steuervereinfachungsgesetz deutlich.
Mit der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 80 Euro auf 1.000 Euro beinhaltet das Gesetz zwar auch eine Entlastung. Sie geht allerdings längst nicht weit genug: Bis Ende 2003 betrug der Pauschbetrag noch 1.044 Euro. Für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt bedeutet die Anhebung eine monatliche Entlastung von gerade einmal zwei Euro. Durch die Mehrbelastungen aufgrund gestiegener Krankenkassenbeiträge bleibt den Menschen am Ende aber sogar weniger Netto vom Brutto. Obendrein führt die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages gerade einmal bei 1,6 Prozent der Steuerpflichtigen zu einer Vereinfachung, das ist laut Bundesregierung aber das Hauptziel.
Was wir brauchen, ist eine wirkliche Vereinfachung des Steuerrechts, die auch zu mehr Steuergerechtigkeit führt, z.B. durch Abschaffung der Abgeltungsteuer und des Ehegattensplittings. Auch eine Reform der Einkommensteuer ist von Nöten, um die Arbeitnehmer zu entlasten. Hierzu jedoch schweigt sich Schwarz-Gelb aus - und verstößt damit einmal mehr gegen den eigenen Koalitionsvertrag."
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
Firmenkontakt:
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