Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadtwerke Neustrelitz GmbH

Monopolist in Neustrelitz verweigert Eigentümern und Mietern die Aktivierung von Erdgasanschlüssen
Kurzfassung: Die Verantwortlichen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH lehnen derzeit die Aktivierung von Gasanschlüssen mehrerer Eigentümer ab, die bisher Fernwärme genutzt und jetzt auf preiswertes Erdgas umstellen möchten.

Demzufolge ist diese Woche bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, in Personen die Geschäftsführer Frank Schmetzke und Christian Butzki, den Betriebsleiter Bernd Haase sowie Frau Christine Ortmann als Stabsstellenbereichsleiterin und Herrn Ronald Horvay als Vertriebsbeauftragten gestellt worden.
Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadtwerke Neustrelitz GmbH Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadtwerke Neustrelitz GmbH
[Hausverwaltung Bärenstark UG (haftungsbeschränkt) - 16.12.2010] Mieter und Eigentümer von Mietobjekten machen sich seit Jahren Gedanken über die Entwicklung steigender Preise bei der Wärmeversorgung ihrer Objekte. Ein Vergleich verschiedener Energieträger gibt Aufschluss über die Kosten der eigenen Wärmeversorgung. Ein haarsträubendes Ergebnis bietet die Versorgung mit Fernwärme durch die Stadtwerke in Neustrelitz. Verbraucher, die sich für eine Umstellung auf Erdgas entscheiden, würden selbst nach Abzug der Investitionskosten noch Kosteneinsparungen von weit über 30% erzielen. Doch die Verantwortlichen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH lehnen derzeit die Aktivierung von Gasanschlüssen mehrerer Eigentümer ab, die bisher Fernwärme genutzt und jetzt auf preiswertes Erdgas umstellen möchten.

Demzufolge ist diese Woche bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, in Personen die Geschäftsführer Frank Schmetzke und Christian Butzki, den Betriebsleiter Bernd Haase sowie Frau Christine Ortmann als Stabsstellenbereichsleiterin und Herrn Ronald Horvay als Vertriebsbeauftragten gestellt worden.

Als Begründung wird angegeben, dass die verantwortlichen Personen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH die Aktivierung von Gasanschlüssen verweigern, obwohl sie gemäß § 18 EnWG dazu verpflichtet sind. Sie berufen sich dabei auf eine Fernwärmesatzung der Stadt Neustrelitz, die in diesem Zusammenhang keine Bedeutung hat, weil diese Satzung bereits seit ihrem Erlass nicht angewendet worden ist. Es ist zudem nicht Sache der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, den satzungsmäßigen Anschluss- und Benutzungszwang durchzusetzen. Dies könnten der Dezernent des zuständigen Fachbereichs der Stadt Neustrelitz, Herr Karsten Rohde, und der Bürgermeister der Stadt Neustrelitz bestätigen.

Die Hausverwaltung Bärenstark UG unterstützt mit Hilfe eines Rechtsbeistandes die aktuellen Maßnahmen der Eigentümer. Mehr Informationen unter www.hausverwaltung-baerenstark.de oder telefonisch unter 03338.908054.
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