Eon - ausgekocht und abgebrüht
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 08.06.2011
Pressemitteilung vom: 08.06.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Die Forderungen der Stromkonzerne nach einer Entschädigung für den Atomausstieg sind ausgekocht und abgebrüht", so Dorothée Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, nach der heutigen Anhörung zum Atomgesetz im ...
[Die Linke. im Bundestag - 08.06.2011] Eon - ausgekocht und abgebrüht
"Die Forderungen der Stromkonzerne nach einer Entschädigung für den Atomausstieg sind ausgekocht und abgebrüht", so Dorothée Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, nach der heutigen Anhörung zum Atomgesetz im Umweltausschuss des Bundestags. "Wenn die Verantwortlichen bei Eon glauben, eine rechtliche Grundlage für solche Forderungen zu haben, sind sie auf dem Holzweg." Menzner weiter:
"Die Rechtslage ist eindeutig. Der Bundestag darf ein Gesetz erlassen, das es den Stromkonzernen untersagt, ihre Schrottmeiler weiter zu betreiben. Das steht im Einklang mit dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz, wie es das Bundesverfassungsgericht schon 1991 in seiner Entscheidung zum Bundesberggesetz (BVerfGE 83, 201ff.) festgestellt hat. Der Schutz der Gesundheit, des Lebens der Menschen und der Umwelt wiegt so schwer, dass er Vorrang vor der Eigentumsgarantie hat. Welch katastrophale Auswirkungen ein Super-Gau wie in Fukushima in Deutschland hätte, haben die Sachverständigen von BUND und Greenpeace, Prof. Dr. Weiger und Heinz Smital, in der heutigen Anhörung auf Nachfrage der LINKEN eindrücklich dargestellt."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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"Die Forderungen der Stromkonzerne nach einer Entschädigung für den Atomausstieg sind ausgekocht und abgebrüht", so Dorothée Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, nach der heutigen Anhörung zum Atomgesetz im Umweltausschuss des Bundestags. "Wenn die Verantwortlichen bei Eon glauben, eine rechtliche Grundlage für solche Forderungen zu haben, sind sie auf dem Holzweg." Menzner weiter:
"Die Rechtslage ist eindeutig. Der Bundestag darf ein Gesetz erlassen, das es den Stromkonzernen untersagt, ihre Schrottmeiler weiter zu betreiben. Das steht im Einklang mit dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz, wie es das Bundesverfassungsgericht schon 1991 in seiner Entscheidung zum Bundesberggesetz (BVerfGE 83, 201ff.) festgestellt hat. Der Schutz der Gesundheit, des Lebens der Menschen und der Umwelt wiegt so schwer, dass er Vorrang vor der Eigentumsgarantie hat. Welch katastrophale Auswirkungen ein Super-Gau wie in Fukushima in Deutschland hätte, haben die Sachverständigen von BUND und Greenpeace, Prof. Dr. Weiger und Heinz Smital, in der heutigen Anhörung auf Nachfrage der LINKEN eindrücklich dargestellt."
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
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