SPD fordert Mindestlohn fuer Generation Praktikum

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 16.12.2010
Pressemitteilung vom: 16.12.2010 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur prekaeren Situation von jungen Berufseinsteigern erklaeren die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Loesekrug-Moeller: Wir fordern die Bundesregierung auf, ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 16.12.2010] SPD fordert Mindestlohn fuer Generation Praktikum


Zur prekaeren Situation von jungen Berufseinsteigern erklaeren die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele

Loesekrug-Moeller:

Wir fordern die Bundesregierung auf, gesetzlich eine angemessene Verguetung fuer Praktika festzulegen, soweit es in ihren Zustaendigkeitsbereich faellt. Die Mindestverguetung soll 350 Euro brutto monatlich betragen. Dies ist der absolute Mindestlohn, der jeder Praktikantin und jedem Praktikanten bezahlt werden sollte.

Die Generation Praktikum hat in den letzten Jahren traurige Beruehmtheit erlangt und ist mittlerweile zum Massenphaenomen geworden. Heute muessen bereits ueber 25 Prozent aller Uniabsolventen monatelang als kostenlose Arbeitskraefte arbeiten, bevor sie eine Chance fuer einen soliden Berufseinstieg bekommen. Mit dieser Ausbeutung muss Schluss sein.

Es ist verlogen, dass viele Firmen einen Fachkraeftemangel beklagen, aber gleichzeitig Jahr fuer Jahr qualifizierte und motivierte Menschen in unbezahlte Praktika draengen. Die Fachkraefte von morgen brauchen Schutz und Unterstuetzung fuer einen guten Berufseinstieg - keine wohlklingenden Absichtserklaerungen, die nicht eingehalten werden.

Ministerin von der Leyen weigert sich bisher, dieses Problem ernsthaft anzugehen. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag "Fuer Fairness beim Berufseinstieg - Rechte der Praktikanten und Praktikantinnen staerken" auf, endlich mittels Gesetzentwurf den Missbrauch einzudaemmen.

- Es ist gesetzlich klarzustellen, dass Arbeitsverhaeltnisse, die irrig als Praktikum deklariert werden, den gleichen Gehaltsanspruch begruenden wie regulaere Stellen. Kuenftig muss der Arbeitgeber im Streitfall beweisen, dass ein tatsaechliches und kein scheinbares Praktikum vorliegt.

- Das BGB ist um einen Verweis auf die Regelungen des Bundesbildungsgesetzes (BBiG) zu ergaenzen, nach dem ein Praktikum angemessen verguetet werden muss (Paragraf 26 i. V. m.
Paragrafen 17, 18 BBiG); zusaetzlich ist in das BBiG die Pflicht zur Zahlung einer Mindestverguetung fuer Praktika im Sinne des BBiGs in Hoehe von 350 Euro brutto monatlich aufzunehmen.

- Der Kuendigungsschutz soll durch die Anrechnung der Praktikumszeit verbessert werden.

- Die laut Paragraf 26 BBiG nur fuer Praktika geltende Ausnahme von der Pflicht zum schriftlichen Vertragsabschluss ist zu streichen. Auch Praktikumsvertraege muessen kuenftig schriftlich abgeschlossen werden.

Da diese Regelungen nicht fuer in einer Studienordnung festgeschriebene Pflichtpraktika gelten kann, fordern wir die Bundesregierung weiterhin auf, enger mit den dort zustaendigen Laendern und Hochschulen zusammenzuarbeiten. Nur so kann auch bei Pflichtpraktika sinnlose Ausbeutung ohne Lerneffekt verhindert werden.


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