Bundesregierung unklar bei Steuerbonus fuer Flusskreuzfahrten

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 10.06.2011
Pressemitteilung vom: 10.06.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur aktuellen Diskussion ueber das moegliche Auslaufen des ermaessigten Mehrwertsteuersatzes fuer die Personenbefoerderung auf Wasserstrassen erklaert der tourismuspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker: Seit 1984 gilt ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 10.06.2011] Bundesregierung unklar bei Steuerbonus fuer Flusskreuzfahrten


Zur aktuellen Diskussion ueber das moegliche Auslaufen des ermaessigten Mehrwertsteuersatzes fuer die Personenbefoerderung auf Wasserstrassen erklaert der tourismuspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:

Seit 1984 gilt in Deutschland ein ermaessigter Mehrwertsteuersatz fuer die Personenbefoerderung auf Wasserstrassen, dessen Gueltigkeit am 31. Dezember 2011 endet.

Seit Monaten verlangen die Unternehmen dieser Branche eine Positionierung der Bundesregierung zur Frage des Fortbestandes dieser Regelung. Die Unternehmen haben einen Anspruch darauf, Klarheit zu erhalten, ob die Ermaessigung weiter gilt oder ob ab dem 1. Januar 2012 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent Anwendung findet.

Vor diesem Hintergrund habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung Auskunft verlangt. Die Position der Bundesregierung ist und bleibt jedoch unklar und foerdert die Planungssicherheit bei den Unternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt nicht. Der zustaendige Staatssekretaer Hartmut Koschyk verwies lediglich auf den Auftrag an eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, die sich mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersaetzen befassen soll.

Bereits zweimal hat diese Kommission die Aufnahme der Beratung vertagt. Es ist voellig unklar, ob dieses Gremium in diesem Jahr die Arbeit aufnimmt, geschweige denn zu konkreten Ergebnissen kommt. Hier wird erneut deutlich, dass die Bundesregierung in ihren Entscheidungen unkalkulierbar ist, denn ihre grosszuegige Regelung fuer die Mehrwertsteuerabsenkung in der Hotelerie hatte sie mit geringen Steuersaetzen in den Nachbarlaendern fuer diese Branche begruendet. Genau dies ist bei den Flusskreuzfahrten ebenfalls so.


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