Moosmayer wieder vor Gericht
- Pressemitteilung der Firma Moosmayer, 16.06.2011
Pressemitteilung vom: 16.06.2011 von der Firma Moosmayer aus
Kurzfassung: Ravensburg / Bad Wurzach - Am 17. Juni 2010 um 14 Uhr steht Egon Moosmayer aus Bad Wurzach wieder vor Gericht. Diesmal als Kläger, im sechsten Stock der Marktstraße 28, beim Arbeitsgericht Ravensburg. Als Beklagte seine Ehegattin Anna Moosmayer, ...
[Moosmayer - 16.06.2011] Moosmayer wieder vor Gericht
Hat die Ehe noch einen Wert in Deutschland
Ravensburg / Bad Wurzach - Am 17. Juni 2010 um 14 Uhr steht Egon Moosmayer aus Bad Wurzach wieder vor Gericht.
Diesmal als Kläger, im sechsten Stock der Marktstraße 28, beim Arbeitsgericht Ravensburg. Als Beklagte seine Ehegattin Anna Moosmayer, die durch ihre rechtliche Betreuerin aus Neufrach und einem Anwalt aus Kronach vertreten wird.
Herr Moosmayer verklagt seine Ehegattin Anna Moosmayer, die am 12.August Ihren 101. Geburtstag feiern wird auf Zahlung von nicht erhaltenem Arbeitsentgeld für das Kalenderjahr 2009.
Zahlreiche Personen verfolgen seit Monaten den für Millionen von deutschen Bürgern wichtigen Prozeß. Nach Meinung des 53jährigen Klägers soll doch grundsätzlich geklärt werden, ob ein Erwachsener Mensch in Deutschland noch frei Leben darf, oder ob willkürliche Maßnahmen von s.g. rechtlichen Betreuern jeden einzelnen sein Leben diktieren können. Ebenso will Herr Moosmayer seinen Pflichten seines Arbeitsvertrages auch weiterhin nachkommen dürfen, ohne jedes Jahr sein Gehalt einklagen zu müssen.
Anna Moosmayer, die seit 2008 unter rechtlicher Betreuung steht und seit Oktober 2010 in einem Ravensburger Altenheim eingesperrt ist, hat zum erleichtern Ihres Lebens im Dezember 2008 einen Arbeitsvertrag mit ihrem Ehegatten geschlossen.
Der Arbeitsvertrag war notwendig, da das Amtsgericht Überlingen dem Ehegatten alle unbezahlten Arbeiten verwehrte. Auch eine General- und Vorsorgevollmacht, die die Greisin zu ihrer Sicherheit gegen jegliche fremde Einmischung in ihr Leben
anfertigte, wurde von der rechtlichen Betreuerin auf Anordnung des alleinig zuständigen überlinger Amtsrichters wiederrufen.
Die rechtliche Betreuerin nahm zudem der betagten Frau Moosmayer alle Möglichkeiten frei zu leben. Die spärliche Rente wurde für unnötige Gerichtsverhandlungen ausgegeben. Somit nur ein Ausweg blieb - Hilfskräfte für möglichst wenig Geld verpflichten um in allen Bereichen des Lebens Hilfestellung zu bekommen. Das Ziel der Greisin - keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen und in Freiheit leben.
Fünf Arbeitsbereiche wurden vereinbart: Privatsekretär, Koch, Haushaltshilfe, Reisebegleiter und Personal/Fitnesstrainer.
Angelehnt an die täglichen Bedürfnisse der betagten Ehegattin. Anna Moosmayer war damit rundum zufrieden. Sie brauchte sich nicht mehr mit der Schreibmaschine quälen, hatte immer zu Essen, saubere Kleidung, tolle Reisen und war durch das
Trainingsprogramm körperlich und geistig topfit, zufriedener und glücklicher kann ein Mensch nicht sein - aber aufgrund der rechtlichen Betreuung konnte sie das Gehalt nicht ausbezahlen.
Mahnungen blockierte die rechtliche Betreuerin ab, sodaß ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen werden musste. Diesen hat die rechtliche Betreuerin angefochten und somit für die Greisin eine weitere kostenintensive Gerichtsverhandlung heraufbeschworen.
Egon Moosmayer sieht der Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht Ravensburg gelassen entgegen, da er nicht nur um sein Gehalt kämpft, sondern auch um die Selbstbestimmung der Bevölkerung in Bezug auf ihre freie Lebensführung. Dazu gehört
nach seiner Auffassung von Freiheit auch eine selbstständige Anstellung von Hilfkräften nach eigenen persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.
Er meint dazu: 'Ich sehe unsere jüdisch-christliche Grundordnung in Deutschland in allerhöchster Gefahr. Wer jetzt nichts unternimmt gegen die Verstaatlichung der Ehe und Familie, wer die Schwachen und Armen nicht vor der Unmenschlichkeit unserer Gesetze schützt, wer es zuläßt, daß immer mehr Menschen erniedrigt und gegen ihren Willen mit staatlichen Zwangsmaßnahmen belegt werden, trägt eine große Mitschuld am Untergang dieser hohen Grundwerte, für die Millionen Menschen ihr Leben gelassen haben.'
Kontaktadresse:
Moosmayer
www.moosmayer.info
E-Mail: pressemitteilungen@moosmayer.info
Fon: +49 (0) 176 88101744
Hat die Ehe noch einen Wert in Deutschland
Ravensburg / Bad Wurzach - Am 17. Juni 2010 um 14 Uhr steht Egon Moosmayer aus Bad Wurzach wieder vor Gericht.
Diesmal als Kläger, im sechsten Stock der Marktstraße 28, beim Arbeitsgericht Ravensburg. Als Beklagte seine Ehegattin Anna Moosmayer, die durch ihre rechtliche Betreuerin aus Neufrach und einem Anwalt aus Kronach vertreten wird.
Herr Moosmayer verklagt seine Ehegattin Anna Moosmayer, die am 12.August Ihren 101. Geburtstag feiern wird auf Zahlung von nicht erhaltenem Arbeitsentgeld für das Kalenderjahr 2009.
Zahlreiche Personen verfolgen seit Monaten den für Millionen von deutschen Bürgern wichtigen Prozeß. Nach Meinung des 53jährigen Klägers soll doch grundsätzlich geklärt werden, ob ein Erwachsener Mensch in Deutschland noch frei Leben darf, oder ob willkürliche Maßnahmen von s.g. rechtlichen Betreuern jeden einzelnen sein Leben diktieren können. Ebenso will Herr Moosmayer seinen Pflichten seines Arbeitsvertrages auch weiterhin nachkommen dürfen, ohne jedes Jahr sein Gehalt einklagen zu müssen.
Anna Moosmayer, die seit 2008 unter rechtlicher Betreuung steht und seit Oktober 2010 in einem Ravensburger Altenheim eingesperrt ist, hat zum erleichtern Ihres Lebens im Dezember 2008 einen Arbeitsvertrag mit ihrem Ehegatten geschlossen.
Der Arbeitsvertrag war notwendig, da das Amtsgericht Überlingen dem Ehegatten alle unbezahlten Arbeiten verwehrte. Auch eine General- und Vorsorgevollmacht, die die Greisin zu ihrer Sicherheit gegen jegliche fremde Einmischung in ihr Leben
anfertigte, wurde von der rechtlichen Betreuerin auf Anordnung des alleinig zuständigen überlinger Amtsrichters wiederrufen.
Die rechtliche Betreuerin nahm zudem der betagten Frau Moosmayer alle Möglichkeiten frei zu leben. Die spärliche Rente wurde für unnötige Gerichtsverhandlungen ausgegeben. Somit nur ein Ausweg blieb - Hilfskräfte für möglichst wenig Geld verpflichten um in allen Bereichen des Lebens Hilfestellung zu bekommen. Das Ziel der Greisin - keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen und in Freiheit leben.
Fünf Arbeitsbereiche wurden vereinbart: Privatsekretär, Koch, Haushaltshilfe, Reisebegleiter und Personal/Fitnesstrainer.
Angelehnt an die täglichen Bedürfnisse der betagten Ehegattin. Anna Moosmayer war damit rundum zufrieden. Sie brauchte sich nicht mehr mit der Schreibmaschine quälen, hatte immer zu Essen, saubere Kleidung, tolle Reisen und war durch das
Trainingsprogramm körperlich und geistig topfit, zufriedener und glücklicher kann ein Mensch nicht sein - aber aufgrund der rechtlichen Betreuung konnte sie das Gehalt nicht ausbezahlen.
Mahnungen blockierte die rechtliche Betreuerin ab, sodaß ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen werden musste. Diesen hat die rechtliche Betreuerin angefochten und somit für die Greisin eine weitere kostenintensive Gerichtsverhandlung heraufbeschworen.
Egon Moosmayer sieht der Gerichtsverhandlung am Arbeitsgericht Ravensburg gelassen entgegen, da er nicht nur um sein Gehalt kämpft, sondern auch um die Selbstbestimmung der Bevölkerung in Bezug auf ihre freie Lebensführung. Dazu gehört
nach seiner Auffassung von Freiheit auch eine selbstständige Anstellung von Hilfkräften nach eigenen persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.
Er meint dazu: 'Ich sehe unsere jüdisch-christliche Grundordnung in Deutschland in allerhöchster Gefahr. Wer jetzt nichts unternimmt gegen die Verstaatlichung der Ehe und Familie, wer die Schwachen und Armen nicht vor der Unmenschlichkeit unserer Gesetze schützt, wer es zuläßt, daß immer mehr Menschen erniedrigt und gegen ihren Willen mit staatlichen Zwangsmaßnahmen belegt werden, trägt eine große Mitschuld am Untergang dieser hohen Grundwerte, für die Millionen Menschen ihr Leben gelassen haben.'
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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