Die gesetzliche Quote muss kommen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich aktueller Aeusserungen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Einfuehrung einer Quote fuer Frauen in Aufsichtsraeten erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 17.12.2010] Die gesetzliche Quote muss kommen


Anlaesslich aktueller Aeusserungen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Einfuehrung einer Quote fuer Frauen in Aufsichtsraeten erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme:

Eine Quote fuer Frauen in Aufsichtsraeten immer nur einzufordern reicht nicht aus. Es ist dringend notwendig, dass sie auch tatsaechlich eingefuehrt wird.

In dieser Woche hat die Regierungskommission Corporate-Governance-Kodex ihren ersten Bericht zur Wirkung des Kodexes der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegt. Das ist zwar ein wichtiger Schritt, aber auch hier sind wieder viel zu weiche Formulierungen genutzt worden. Es ist lediglich "eine angemessene Beruecksichtigung von Frauen anzustreben". Das kennen wir schon: Die Freiwillige Vereinbarung aus dem Jahr 2001 hat bereits gezeigt, dass auf freiwilliger Basis nichts passiert. Trotz der Empfehlung den Frauenanteil in Fuehrungspositionen zu erhoehen, stagnieren die Zahlen seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Dennoch haelt Frau Leutheusser-Schnarrenberger an der Freiwilligkeit fest und begruesst die weichen Formulieren. Das ist doch offensichtlich der falsche Weg.

Wir brauchen gesetzliche Regelungen, damit die Schritte schneller erfolgen. Wir koennen es uns nicht leisten ganze Generationen von Frauen zu verlieren. Die SPD fordert daher die Bundesregierung auf ueber die Einforderung einer Quote endlich hinaus zu gehen und ein Gesetz zur Quotierung von Aufsichtsraeten und Vorstaenden vorzulegen.


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