Schwarzer Freitag fuer die ostdeutschen Landwirte

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur abschliessenden Beratung des 2. Flaechenerwerbsaenderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklaeren die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 17.12.2010] Schwarzer Freitag fuer die ostdeutschen Landwirte


Zur abschliessenden Beratung des 2. Flaechenerwerbsaenderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklaeren die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss Rolf Schwanitz:

Der Gesetzentwurf reisst massive Loecher in den Bundeshaushalt.

Die hohe finanzielle Attraktivitaet der neuen Beguenstigung beim Flaechenerwerb kommt einer Verdopplung der Ausgleichsleistungen gleich. Deshalb werden, anders als der Gesetzentwurf unterstellt, fast alle Alteigentuemer vom aufgewerteten Anspruch auch Gebrauch machen. Die Mindereinnahmen des Bundes liegen deshalb jenseits der Milliardengrenze. Wie schon bei den Hoteliers und Erben verteilt Schwarz-Gelb nun abermals milliardenschwere Weihnachtsgeschenke an ihre Klientel - diesmal an die Alteigentuemer. Deshalb ist die heutige Entscheidung ein "schwarzer Freitag" fuer alle Steuerzahler und fuer die Bauern im Osten.

Der von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum 2. Flaechenerwerbsaenderungsgesetz sieht vor, dass die nicht selbst wirtschaftenden Alteigentuemer landwirtschaftliche Flaechen zum Preis vom 1. Januar 2004 erwerben koennen. Dies fuehrt aufgrund der Preissteigerungen faktisch zu einer massiven Aufwertung der fuer den Flaechenerwerb eingesetzten Ausgleichsleistungen. Zugleich wird die Uebertragbarkeit dieser Privilegien auch auf Verwandte der Alteigentuemer 3. und 4. Grades ausgeweitet.

Der vom Gesetzgeber 1994 gewollte Grundsatz vergleichbarer Wiedergutmachungsleistungen im Entschaedigungs- und Ausgleichsleistungsbereich wird mit der von CDU/CSU und FDP vorgeschlagenen Neuregelung faktisch zerstoert. Es entstehen neue Ungerechtigkeiten, insbesondere gegenueber den nach 1949 Enteigneten. Denn sie bleiben im Falle eines Restitutionsausschlusses ausschliesslich auf eine Entschaedigungsleistung nach altem Recht verwiesen.

Der durch die nachtraegliche Beguenstigung der nicht wirtschaftenden Alteigentuemer entstehende Flaechenbedarf fuehrt bei der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zu einer massiven Verknappung der veraeusserbaren Flaechen. Dies wird vor allem zulasten der Erwerbswuensche der ostdeutschen Landwirte gehen. Die Folgen sind eine neue Preisspirale und erhebliche Verwerfungen in der Agrarstruktur des Ostens.


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