Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich verbessert

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.06.2011
Pressemitteilung vom: 17.06.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs zugestimmt. Es setzt Teile des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um, den die Bundesregierung als Reaktion auf ...

[Bundesrat - 17.06.2011] Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich verbessert


Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs zugestimmt. Es setzt Teile des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um, den die Bundesregierung als Reaktion auf die Dioxinfunde in Futter- und Lebensmitteln im Januar 2011 beschlossen hatte. Das Gesetz schreibt eine Pflicht für private Laboratorien vor, den Behörden bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen zu melden, die sie in untersuchten Lebensmitteln oder Futtermitteln festgestellt haben. Zudem verpflichtet es die Hersteller, Ergebnisse entsprechender Eigenkontrollen den Aufsichtsbehörden mitzuteilen.

Künftig können Warnmeldungen auch durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausgegeben werden, wenn in besonders gelagerten Fällen keine konkrete Zuständigkeit von Landesbehörden vorliegt. Zudem sind zukünftig Bußgelder fällig, wenn Lebensmittelunternehmer bedenkliche Produkte zwar durch einen sogenannten stillen Rückruf aus dem Markt nehmen, eine effektive Unterrichtung der Verbraucher jedoch unterlassen. Die letztgenannten Punkte kamen auf Anregung des Bundesrates in das Gesetz.


Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de

Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.

Firmenkontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de

Die Pressemeldung "Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich verbessert" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich verbessert" ist Bundesrat.