Einlegerschutz darf nicht reduziert werden
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 20.06.2011
Pressemitteilung vom: 20.06.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zu der Initiative der deutschen und franzoesichen Regierung zum Einlegerschutz erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl: Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der franzoesischen Regierung beim heutigen ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 20.06.2011] Einlegerschutz darf nicht reduziert werden
Zu der Initiative der deutschen und franzoesichen Regierung zum Einlegerschutz erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der franzoesischen Regierung beim heutigen Treffen der EU-Finanzminister eine Initiative zur Abschwaechung der geplanten Reform der Einlagensicherung eingebracht. Die von den Banken einzuzahlende Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme soll nunmehr lediglich 0,5 Prozent der Kundeneinlage betragen. Die EU-Kommission und das EU-Parlament haben bisher eine Einzahlungsverpflichtung von 1,5 Prozent vorgesehen.
Mit der Drittelung der Einzahlungsverpflichtung will die Bundesregierung vor allem die grossen deutschen Privatbanken zulasten des Schutzes der Sparerinnen und Sparer entlasten. Bei einer groesseren Bankpleite liessen sich die Entschaedigungsansprueche der Kunden aber kaum mit einer so niedrigen Zielausstattung der Einlagensicherung finanzieren.
Auch die vorgesehene Nachzahlungspflicht in das Einlagensicherungssystem bietet keinen wirklichen Schutz, da bei einer Bankpleite befuerchtet werden muss, dass sich auch die anderen zahlungsverpflichteten Banken in einer angespannten Situation befinden.
Die Bundesregierung gibt somit erneut den Interessen der Bankenlobby den Vorrang vor dem Schutz der Sparerinnen und Sparer.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
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Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
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Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der franzoesischen Regierung beim heutigen Treffen der EU-Finanzminister eine Initiative zur Abschwaechung der geplanten Reform der Einlagensicherung eingebracht. Die von den Banken einzuzahlende Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme soll nunmehr lediglich 0,5 Prozent der Kundeneinlage betragen. Die EU-Kommission und das EU-Parlament haben bisher eine Einzahlungsverpflichtung von 1,5 Prozent vorgesehen.
Mit der Drittelung der Einzahlungsverpflichtung will die Bundesregierung vor allem die grossen deutschen Privatbanken zulasten des Schutzes der Sparerinnen und Sparer entlasten. Bei einer groesseren Bankpleite liessen sich die Entschaedigungsansprueche der Kunden aber kaum mit einer so niedrigen Zielausstattung der Einlagensicherung finanzieren.
Auch die vorgesehene Nachzahlungspflicht in das Einlagensicherungssystem bietet keinen wirklichen Schutz, da bei einer Bankpleite befuerchtet werden muss, dass sich auch die anderen zahlungsverpflichteten Banken in einer angespannten Situation befinden.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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