Foto-Streit über Schlösser noch nicht endgültig entschieden

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 17.12.2010 – Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Foto-Streit mit der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten kein endgültiges Fotografierverbot für die Medien in ...

[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 17.12.2010] Foto-Streit über Schlösser noch nicht endgültig entschieden


Berlin, 17.12.2010 – Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Foto-Streit mit der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten kein endgültiges Fotografierverbot für die Medien in öffentlich zugänglichen Parkanlagen. Die Karlsruher Richter haben den Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Schlösserstiftung an das Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen (Az. V ZR 45/10). In dem Verfahren, das vom DJV und mehreren anderen Organisationen unterstützt wird, wenden sich die Ostkreuz-Fotografen dagegen, dass die Stiftung ihnen die Pressefotografie z. B. von Schlössern in Parks in Potsdam untersagt hat. Ebenfalls betroffen ist der Bildvertrieb Fotofinder. Hier hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Fotofinder entschieden, weil der Vertrieb die Bilder nicht selbst angefertigt habe. Nach Auffassung der Richter müsse die Berufungsinstanz jetzt insbesondere klären, ob die Preußische Stiftung Eigentümerin der von ihr verwalteten Kulturgüter sei.

"Wir bleiben bei unserer Position, dass die Pressefotografie und die journalistische Filmberichterstattung weiterhin frei sein müssen", bekräftigte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "In öffentlich zugänglichen Parks müssen Bildjournalistinnen und Kameraleute Bilder machen dürfen, ohne dass sie vorher Genehmigungen einholen oder Gebühren entrichten müssen." Er hoffe, dass die Berufungsinstanz dies zugunsten der Fotografen klar entscheide. Es sei bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof hier kein unmissverständliches Urteil gefällt habe. Der heutige Richterspruch habe die Situation der fotografierenden und filmenden Journalisten nicht verbessert.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.

Firmenkontakt:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Die Pressemeldung "Foto-Streit über Schlösser noch nicht endgültig entschieden" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Foto-Streit über Schlösser noch nicht endgültig entschieden" ist Deutscher Journalisten-Verband (DJV).