16.11.2010 09:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Immovaria GmbH
Kleiner Ratgeber der Immovaria GmbH für Lohnsteuerzahler 2011
Zum letzten Mal: Lohnsteuerkarte aus PapierKurzfassung: Die IMMOVARIA GmbH in Nürnberg empfiehlt allen Kunden Freibeträge in maximaler Höhe eintragen zu lassen um durch die damit verbundene Absenkung der Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer eine sofortige Steigerung der monatlichen Liquidität zu erreichen.
[Immovaria GmbH - 16.11.2010] Üblicherweise wären in diesen Tagen die bekannten farbigen Lohnsteuerkarten an alle Lohnsteuerzahler versandt worden. Diese Karten, abwechselnd in den Farben Rot, Gelb, Grün und Orange, gab es seit fast 90 Jahren. Die Karte für 2010 ist gelb und die letzte ihrer Art. Ab 2011 wir die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren mit der futuristischen Bezeichnung „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Diese elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut, so die Immovaria Nürnberg.
Arbeitnehmer müssen daher nicht mehr, wie in der Vergangenheit, ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Berechnung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt so die Immovaria GmbH weiter. Dies erspart lästigen Papierkram und soll die Kommunikation zwischen dem Finanzamt, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber beschleunigen.
Die Umstellung auf das elektronische Verfahren erfolgt stufenweise so die Immovaria GmbH. Dies hat zur Folge, dass die Lohnsteuerkarte für 2010 eine längere Gültigkeit hat wie in der Vergangenheit und auch noch für das Jahr 2011 Anwendung findet. Arbeitgeber dürfen die Karte somit nicht Ende 2010 vernichten sondern behalten; diese behalten ihre Gültigkeit noch für ein weiteres Jahr. Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte für 2010 eingetragen wurden, werden automatisch in das Jahr 2011 übernommen. Soll für das Jahr 2011 erstmalig ein Freibetrag eingetragen werden ist hierzu ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2011 in Verbindung mit der Steuerkarte 2010 erforderlich.
Neben Verlusten aus Vermietung und Verpachtung besteht noch die Möglichkeit Freibeträge für andere Sachverhalte eintragen zu lassen.
Durch die Wiedereinführung der Pendlerpauschale können Fahrtkosten als Freibetrag eingetragen werden, so fern diese Kosten die Werbungskostenpauschale von 920 Euro überschreiten. Dies ist erst der Fall ab einer Entfernung vom Arbeitsplatz von ca. 15 Kilometern. Die Rechnung dazu lautet: 220 Arbeitstage x km x 30 Cent.
Eintragungsfähig sind Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren für Kindergarten, Kinderhort oder Tagesmutter (2/3 bis maximal 4000 Euro pro Jahr).
Eintragungsfähig sind weiter:
Ausgaben für Privatschulen der Kinder bis zu 30 % der Kosten bei einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr und Kind;
Pflegeleistungen für im Haushalt Lebende bis 4.000 Euro;
Kosten für Haushaltshilfen oder Hausmeister bis 3.000 Euro;
Unterhaltszahlungen für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten bis zu 13.800 Euro/Jahr.
Arbeitnehmer müssen daher nicht mehr, wie in der Vergangenheit, ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Berechnung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt so die Immovaria GmbH weiter. Dies erspart lästigen Papierkram und soll die Kommunikation zwischen dem Finanzamt, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber beschleunigen.
Die Umstellung auf das elektronische Verfahren erfolgt stufenweise so die Immovaria GmbH. Dies hat zur Folge, dass die Lohnsteuerkarte für 2010 eine längere Gültigkeit hat wie in der Vergangenheit und auch noch für das Jahr 2011 Anwendung findet. Arbeitgeber dürfen die Karte somit nicht Ende 2010 vernichten sondern behalten; diese behalten ihre Gültigkeit noch für ein weiteres Jahr. Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte für 2010 eingetragen wurden, werden automatisch in das Jahr 2011 übernommen. Soll für das Jahr 2011 erstmalig ein Freibetrag eingetragen werden ist hierzu ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2011 in Verbindung mit der Steuerkarte 2010 erforderlich.
Neben Verlusten aus Vermietung und Verpachtung besteht noch die Möglichkeit Freibeträge für andere Sachverhalte eintragen zu lassen.
Durch die Wiedereinführung der Pendlerpauschale können Fahrtkosten als Freibetrag eingetragen werden, so fern diese Kosten die Werbungskostenpauschale von 920 Euro überschreiten. Dies ist erst der Fall ab einer Entfernung vom Arbeitsplatz von ca. 15 Kilometern. Die Rechnung dazu lautet: 220 Arbeitstage x km x 30 Cent.
Eintragungsfähig sind Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren für Kindergarten, Kinderhort oder Tagesmutter (2/3 bis maximal 4000 Euro pro Jahr).
Eintragungsfähig sind weiter:
Ausgaben für Privatschulen der Kinder bis zu 30 % der Kosten bei einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr und Kind;
Pflegeleistungen für im Haushalt Lebende bis 4.000 Euro;
Kosten für Haushaltshilfen oder Hausmeister bis 3.000 Euro;
Unterhaltszahlungen für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten bis zu 13.800 Euro/Jahr.
Weitere Informationen
Immovaria GmbH, Herr Sven Langbein
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland
Tel.: 09112398330; http://www.immovaria.net
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland
Tel.: 09112398330; http://www.immovaria.net
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