Bessere Breitbandförderung in strukturschwachen Regionen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Ab sofort gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erweiterte Fördermöglichkeiten für Breitband in strukturschwachen und oftmals ländlichen Regionen. Dies hat der ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 17.12.2010] Bessere Breitbandförderung in strukturschwachen Regionen
Ab sofort gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erweiterte Fördermöglichkeiten für Breitband in strukturschwachen und oftmals ländlichen Regionen. Dies hat der Koordinierungsausschuss der GRW in seiner letzten Sitzung beschlossen. In strukturschwachen und ländlichen Regionen ist eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur ein entscheidendes Standortkriterium für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Deshalb ist die Breitbandförderung auch ein wichtiges regionalpolitisches Signal.
Die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Qualität der Internetversorgung steigen kontinuierlich. Die GRW trägt diesen Entwicklungen Rechnung: dort, wo der Wettbewerb allein keine optimale Versorgung gewährleistet, können künftig hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert werden. Förderfähig ist die Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel.
Gleichzeitig wurde eine Vereinfachung der Förderung beschlossen. Der künftige Verzicht auf den Gewinnabschöpfungsmechanismus bei Projekten mit einer Förderung von bis zu 500.000 Euro wird Kommunen wirkungsvoll entlasten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die flächendeckende Breitbandgrundversorgung ist fast erreicht. Jetzt geht es darum, den Ausbau von Breitband-Hochleistungsnetzen mit mindestens 50 Megabits pro Sekunde voranzutreiben. Möglichst bald sollen solche Netze das ganze Land abdecken. Bereits bis Ende 2014 sollen Hochleistungsnetze für 75 Prozent der Haushalte verfügbar sein. Die gemeinsame Regionalförderung von Bund und Ländern wird in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung leisten."
Die GRW ist das zentrale Instrument der Regionalpolitik in Deutschland. Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GRW ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GRW konkretisiert. In der GRW legen Bund und Länder gemeinsam den Förderrahmen (Fördergebiete, Mittelverteilung, Förderhöchstsätze, Fördertatbestände) für die nationale Regionalpolitik fest. Gleichzeitig stellen Bund und Länder hier die Umsetzung der einschlägigen europäischen Vorgaben, insbesondere im Bereich des Beihilferechts, sicher.
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Ab sofort gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erweiterte Fördermöglichkeiten für Breitband in strukturschwachen und oftmals ländlichen Regionen. Dies hat der Koordinierungsausschuss der GRW in seiner letzten Sitzung beschlossen. In strukturschwachen und ländlichen Regionen ist eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur ein entscheidendes Standortkriterium für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Deshalb ist die Breitbandförderung auch ein wichtiges regionalpolitisches Signal.
Die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Qualität der Internetversorgung steigen kontinuierlich. Die GRW trägt diesen Entwicklungen Rechnung: dort, wo der Wettbewerb allein keine optimale Versorgung gewährleistet, können künftig hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert werden. Förderfähig ist die Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel.
Gleichzeitig wurde eine Vereinfachung der Förderung beschlossen. Der künftige Verzicht auf den Gewinnabschöpfungsmechanismus bei Projekten mit einer Förderung von bis zu 500.000 Euro wird Kommunen wirkungsvoll entlasten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die flächendeckende Breitbandgrundversorgung ist fast erreicht. Jetzt geht es darum, den Ausbau von Breitband-Hochleistungsnetzen mit mindestens 50 Megabits pro Sekunde voranzutreiben. Möglichst bald sollen solche Netze das ganze Land abdecken. Bereits bis Ende 2014 sollen Hochleistungsnetze für 75 Prozent der Haushalte verfügbar sein. Die gemeinsame Regionalförderung von Bund und Ländern wird in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung leisten."
Die GRW ist das zentrale Instrument der Regionalpolitik in Deutschland. Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GRW ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GRW konkretisiert. In der GRW legen Bund und Länder gemeinsam den Förderrahmen (Fördergebiete, Mittelverteilung, Förderhöchstsätze, Fördertatbestände) für die nationale Regionalpolitik fest. Gleichzeitig stellen Bund und Länder hier die Umsetzung der einschlägigen europäischen Vorgaben, insbesondere im Bereich des Beihilferechts, sicher.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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