22.06.2011 00:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Landgericht Köln vertagt Entscheidung über den Hartz IV-Sportwetten Beschluss
Kurzfassung: (ddp direct) - Urteilsspruch auf 5. Mai angesetzt
- Teilnahmeverbot gilt aktuell fort
* Münster, den 7. April 2011 Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten ODDSET und TOTO teilnehmen können.
* Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den ...
- Teilnahmeverbot gilt aktuell fort
* Münster, den 7. April 2011 Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten ODDSET und TOTO teilnehmen können.
* Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den ...
[Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG - 22.06.2011] (ddp direct) - Urteilsspruch auf 5. Mai angesetzt
- Teilnahmeverbot gilt aktuell fort
* Münster, den 7. April 2011 Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten ODDSET und TOTO teilnehmen können.
* Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den 5. Mai 2011 ein Urteil an.
* In der mündlichen Verhandlung konkretisierte das Gericht zunächst die unklare Formulierung des ausgesprochenen Verbots. Es stellte klar, dass nach Ansicht des Gerichtes die Annahmestellen nur dann dazu verpflichtet seien, Hartz IV-Empfänger von der Spielteilnahme auszuschließen, wenn diese selbst gegenüber den Annahmestellenmitarbeitern bestätigen, dass sie Leistungsempfänger seien und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügten, um Sportwetteneinsätze zu tätigen. Liege ein solcher Fall vor, müsse die Annahmestelle dem Spieler die Teilnahme verweigern, auch wenn diese Rechtsfolge nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sei.
* Wir müssen nach der heutigen Verhandlung leider zur Kenntnis nehmen, dass durch das Gericht die Chance vertan wurde, kurzfristig eine Regelung aus dem Verkehr zu ziehen, die trotz der vom Gericht dargelegten Konkretisierungen über das gesetzliche Ziel hinausschießt. Das Gesetz sieht nämlich für die Sperrung von Spielern ein rechtsstaatliches Verfahren vor, in dem auch der Spieler selbst gehört wird. Eine willkürliche Teilnahmeverweigerung durch das Personal der Annahmestellen widerspricht dem Persönlichkeitsschutz der Spielteilnehmer. WestLotto hofft nun auf ein positives Urteil am 5. Mai. Westlotto wird sich weiterhin gegebenenfalls auch in einem Berufungsverfahren für den Anspruch auch von Hartz IV Empfängern einsetzen, nicht bei der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten diskriminiert zu werden., kommentierte WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner das Verhandlungsergebnis.
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Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (WestLotto) mit Sitz in Münster veranstaltet mit Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Basis des Glücksspielstaatsvertrages und des Ausführungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Lotterien und Sportwetten in rd. 3.600 Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen. WestLotto unterstützt das Land NRW bei seinem gesetzlichen Auftrag der Kanalisierung des Spieltriebs durch ein attraktives staatliches Angebot. In der WestLotto-Unternehmenszentrale in Münster sind rd. 330 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz von WestLotto betrug 2010 rd. 1,6 Milliarden Euro. Die Gewinnausschüttung an die Spielteilnehmer lag 2010 bei rund 750 Millionen Euro. Rund 626 Millionen Euro führte WestLotto 2010 als Steuern und Abgaben an das Land Nordrhein-Westfalen ab, das damit öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen wie z. B. den Landessportbund NRW fördert. WestLotto ist Mitglied des Deutschen Lotto- und Totoblocks, einer Poolungsgemeinschaft der 16 Lotterieunternehmen in den einzelnen Bundesländern. Gesellschafter von WestLotto sind die NRW.BANK, Düsseldorf/Münster und die Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH.
- Teilnahmeverbot gilt aktuell fort
* Münster, den 7. April 2011 Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten ODDSET und TOTO teilnehmen können.
* Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den 5. Mai 2011 ein Urteil an.
* In der mündlichen Verhandlung konkretisierte das Gericht zunächst die unklare Formulierung des ausgesprochenen Verbots. Es stellte klar, dass nach Ansicht des Gerichtes die Annahmestellen nur dann dazu verpflichtet seien, Hartz IV-Empfänger von der Spielteilnahme auszuschließen, wenn diese selbst gegenüber den Annahmestellenmitarbeitern bestätigen, dass sie Leistungsempfänger seien und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügten, um Sportwetteneinsätze zu tätigen. Liege ein solcher Fall vor, müsse die Annahmestelle dem Spieler die Teilnahme verweigern, auch wenn diese Rechtsfolge nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sei.
* Wir müssen nach der heutigen Verhandlung leider zur Kenntnis nehmen, dass durch das Gericht die Chance vertan wurde, kurzfristig eine Regelung aus dem Verkehr zu ziehen, die trotz der vom Gericht dargelegten Konkretisierungen über das gesetzliche Ziel hinausschießt. Das Gesetz sieht nämlich für die Sperrung von Spielern ein rechtsstaatliches Verfahren vor, in dem auch der Spieler selbst gehört wird. Eine willkürliche Teilnahmeverweigerung durch das Personal der Annahmestellen widerspricht dem Persönlichkeitsschutz der Spielteilnehmer. WestLotto hofft nun auf ein positives Urteil am 5. Mai. Westlotto wird sich weiterhin gegebenenfalls auch in einem Berufungsverfahren für den Anspruch auch von Hartz IV Empfängern einsetzen, nicht bei der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten diskriminiert zu werden., kommentierte WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner das Verhandlungsergebnis.
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Weitere Informationen
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Herr Axel Weber
Weseler Straße - 112 108, 48151 Münster, -
Tel.: 0251-7006-1341; http://www.westdeutsche-lotterie.de
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Tel.: 0251-7006-1341; http://www.westdeutsche-lotterie.de
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