Rentenlastenausgleich zwischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften anpassen
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Mit einer heute gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für den bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zeitnah anzupassen. Aus Sicht der Länder ...
[Bundesrat - 17.12.2010] Rentenlastenausgleich zwischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften anpassen
Mit einer heute gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für den bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zeitnah anzupassen.
Aus Sicht der Länder zeichnet sich ab, dass die Änderungen des Jahres 2008 im Recht der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aufgrund des damals eingeführten Rentenlastenausgleichs zu erheblichen Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedenen Regionen Deutschlands führen. Diese würden weit über das im Jahre 2007 vorhersehbare Maß hinausgehen.
Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht des Bundesrates zeitnah Korrekturen vorzunehmen, die allerdings die grundsätzliche Solidarität innerhalb der Landwirtschaft nicht in Frage stellen sollen. Hierzu fordert er, dass die Verteilung der Bundesmittel ab 2011 unter Einbeziehung des Rentenlastenausgleichs erfolgt. Die den ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zufließenden Mittel aus der Lastenverteilung sollen ausschließlich bundesmittelberechtigten Betrieben zukommen. Zudem sei der Neurentenfaktor auf fünf anzuheben.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Mit einer heute gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für den bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zeitnah anzupassen.
Aus Sicht der Länder zeichnet sich ab, dass die Änderungen des Jahres 2008 im Recht der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aufgrund des damals eingeführten Rentenlastenausgleichs zu erheblichen Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedenen Regionen Deutschlands führen. Diese würden weit über das im Jahre 2007 vorhersehbare Maß hinausgehen.
Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht des Bundesrates zeitnah Korrekturen vorzunehmen, die allerdings die grundsätzliche Solidarität innerhalb der Landwirtschaft nicht in Frage stellen sollen. Hierzu fordert er, dass die Verteilung der Bundesmittel ab 2011 unter Einbeziehung des Rentenlastenausgleichs erfolgt. Die den ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zufließenden Mittel aus der Lastenverteilung sollen ausschließlich bundesmittelberechtigten Betrieben zukommen. Zudem sei der Neurentenfaktor auf fünf anzuheben.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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