Bundesrat billigt 15 Gesetze
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages frei gemacht. Die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung fand ebenso die Billigung der Länder wie der Haushalt 2011, die ...
[Bundesrat - 17.12.2010] Bundesrat billigt 15 Gesetze
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages frei gemacht. Die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung fand ebenso die Billigung der Länder wie der Haushalt 2011, die Gesundheitsreform, das Arzneimittelsparpaket und die Tabaksteuererhöhung. Die Länder akzeptierten zudem Änderungen beim Stipendienprogramm und Gesetze zum Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, zum Zentralen Testamentsregister, zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zu internationalen Abkommen im Zoll- und Sicherheitsbereich.
Alle Gesetzesbeschlüsse können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und wie geplant in Kraft treten.
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10117 Berlin
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Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages frei gemacht. Die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung fand ebenso die Billigung der Länder wie der Haushalt 2011, die Gesundheitsreform, das Arzneimittelsparpaket und die Tabaksteuererhöhung. Die Länder akzeptierten zudem Änderungen beim Stipendienprogramm und Gesetze zum Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, zum Zentralen Testamentsregister, zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zu internationalen Abkommen im Zoll- und Sicherheitsbereich.
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Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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