Bundesrat für zügige Lösung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu einem Richtlinienvorschlag der Kommission Stellung genommen, mit dem diese Vorkehrungen treffen möchte, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung radioaktiven Abfalls und ...

[Bundesrat - 17.12.2010] Bundesrat für zügige Lösung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle


Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung zu einem Richtlinienvorschlag der Kommission Stellung genommen, mit dem diese Vorkehrungen treffen möchte, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung radioaktiven Abfalls und abgebrannter Brennelemente zu schützen. Ziel des Vorschlags ist daher die Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortliche Entsorgung radioaktiver Abfälle, der sicherstellen soll, dass die Mitgliedstaaten geeignete Vorkehrungen für ein hohes Sicherheitsniveau treffen und die Beteiligung der Öffentlichkeit fördern.

In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für eine zügige Lösung der Entsorgung radioaktiver Abfälle aus. Dies fordere die Verantwortung für kommende Generationen. Er bittet die Bundesregierung daher, dafür Sorge zu tragen, dass von den Mitgliedstaaten auch ein Zeitrahmen für die Umsetzung der geforderten Konzepte und Pläne vorzulegen ist.

Zudem weist er daraufhin darauf hin, dass die deutschen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle die Möglichkeit vorsehen, eingelagerte Abfallbehälter während der Betriebsphase eines Endlagers zurückholen zu können. Er bittet die Bundesregierung daher auch, darauf zu achten, dass die Richtlinie dieser Option nicht entgegensteht.

Nach Darstellung der Kommission betreiben mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten Kernreaktoren. Weitere seien im Bau und in einigen Staaten gebe es bereits Pläne für neue Reaktoren. Obwohl die Verantwortung für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle letztlich bei den Nationalstaaten liege, verfüge nur etwa eine Handvoll der Mitgliedstaaten über ausreichende Endlagerprogramme. Die sichere Entsorgung der gefährlichen Stoffe erfordert nach Ansicht der Kommission jedoch einen nationalen Rechtsrahmen, der politische Verpflichtungen sowie eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten garantiert und dafür sorgt, dass genügend wissenschaftliche, technische und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.


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