Gerechtere Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im Rat für eine gerechtere Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen einzutreten, die dem Vertrag von Lissabon entspricht. In einer heute gefassten Entschließung betont der Bundesrat, dass sich die ...
[Bundesrat - 17.12.2010] Gerechtere Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im Rat für eine gerechtere Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen einzutreten, die dem Vertrag von Lissabon entspricht. In einer heute gefassten Entschließung betont der Bundesrat, dass sich die Sitzverteilung stärker an der Zahl der vertretenen Bürger orientieren müsse.
In diesem Zusammenhang bedauern die Länder die vom Ausschuss der Regionen beschlossene Empfehlung, auch künftig die Zahl der Sitze je nationaler Delegation auf höchstens 24 zu begrenzen. Dieser Vorschlag vernachlässige die Bedeutung einer angemessenen und vertragskonformen Repräsentation.
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E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, im Rat für eine gerechtere Sitzverteilung im Ausschuss der Regionen einzutreten, die dem Vertrag von Lissabon entspricht. In einer heute gefassten Entschließung betont der Bundesrat, dass sich die Sitzverteilung stärker an der Zahl der vertretenen Bürger orientieren müsse.
In diesem Zusammenhang bedauern die Länder die vom Ausschuss der Regionen beschlossene Empfehlung, auch künftig die Zahl der Sitze je nationaler Delegation auf höchstens 24 zu begrenzen. Dieser Vorschlag vernachlässige die Bedeutung einer angemessenen und vertragskonformen Repräsentation.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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