Länder fordern höhere Bundesbeteiligung an Wohnkosten für Langzeitarbeitslose

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Die Länder sind mit der vom Bundestag für das Jahr 2011 beschlossenen Festsetzung der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen nicht einverstanden. Sie haben daher heute das Gesetz zur Änderung ...

[Bundesrat - 17.12.2010] Länder fordern höhere Bundesbeteiligung an Wohnkosten für Langzeitarbeitslose


Die Länder sind mit der vom Bundestag für das Jahr 2011 beschlossenen Festsetzung der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen nicht einverstanden. Sie haben daher heute das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Die Höhe der Bundesbeteiligung ist nach geltendem Recht auf der Grundlage einer gesetzlich festgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 Prozent verändert hat. Da diese Voraussetzungen gegeben sind, soll die prozentuale Bundesbeteiligung für das Jahr 2011 für Baden-Württemberg 28,5 Prozent, für Rheinland-Pfalz 34,5 Prozent und die übrigen Länder 24,5 Prozent betragen. Auf das gesamte Bundesgebiet bezogen entspricht dies einer durchschnittlichen Höhe von 25,1 Prozent.

Aus Sicht des Bundesrates folgt die vom Bund vorgesehene Änderung der Bundesbeteiligung zwar rechnerisch dem im Gesetz enthaltenen Anpassungsmechanismus. Dieser bilde jedoch zum einen nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, zum anderen würden retrospektiv zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen. Nachweislich sei bereits zum jetzigen Zeitpunkt die geltende Quote für die Länder nicht ausreichend. Die gesetzlich verankerte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro würde bei Weitem nicht erreicht. Daher fordert der Bundesrat die Ausrichtung der Anpassungsformel an den tatsächlichen Unterkunftskosten. Die Länder betonen, dass nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages die Höhe der Bundesbeteiligung - ausgehend von der tatsächlichen Kostenentwicklung - durchschnittlich bei 35,9 Prozent und damit deutlich über der jetzt vorgesehenen Quote liegen müsse.


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