Button-Lösung kommt

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 24.06.2011
Pressemitteilung vom: 24.06.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Kostenfallen im Internet-Handel werden entschärft Das Europäische Parlament hat gestern der neuen Richtlinie zum Verbraucherschutz zugestimmt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 24.06.2011] Button-Lösung kommt


Kostenfallen im Internet-Handel werden entschärft

Das Europäische Parlament hat gestern der neuen Richtlinie zum Verbraucherschutz zugestimmt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Die Unionsfraktion im Bundestag begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen in der EU-Verbraucherrichtlinie, da sie eine wichtige Stärkung der Verbraucherrechte im Europäischen Binnenmarkt bedeuten. Vor allem die sogenannte Button-Lösung bei Online-Geschäften ist ein großer Fortschritt für die Kunden. Einen großen Teil der Kostenfallen im Internet-Handel wird man künftig damit entschärfen können.

Die Vorgaben sind aus deutscher Sicht aber nicht nur positiv zu bewerten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt neben der nun auf europäischer Ebene übernommenen 14-Tage-Regelung ein unbefristetes Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht bei fehlender Rechtsbelehrung. Nach der EU-Richtlinie ist nur noch eine Fristverlängerung auf ein Jahr vorgesehen. Außerdem können dem Kunden künftig die Kosten der Rücksendung bei Nichtgefallen der zugesandten Ware auferlegt werden. Das ist in Deutschland nach geltendem Recht ebenfalls nicht möglich.

Dem heute gefundenen Verhandlungsergebnis sind zweieinhalb Jahre zäher Verhandlungen auf EU-Ebene vorausgegangen, in denen Deutschland stets darauf achten musste, nicht zu weit hinter das hohe deutsche Verbraucherschutz-Niveau zurückzufallen. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen in nationales Recht."


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