Hartz IV-Reform findet im Bundesrat keine Mehrheit
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 17.12.2010
Pressemitteilung vom: 17.12.2010 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen für Hartz-IV-Empfänger nicht zugestimmt. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten. Auf Wunsch der Bundesregierung wird sich nun der ...
[Bundesrat - 17.12.2010] Hartz IV-Reform findet im Bundesrat keine Mehrheit
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen für Hartz-IV-Empfänger nicht zugestimmt. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.
Auf Wunsch der Bundesregierung wird sich nun der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befassen. Dieser hat direkt im Anschluss an die Bundesratssitzung kurzfristig eine Arbeitsgruppe beauftragt, erste Kompromissmöglichkeiten zu sondieren.
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Fax: 030 18 9100-198
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Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen für Hartz-IV-Empfänger nicht zugestimmt. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.
Auf Wunsch der Bundesregierung wird sich nun der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befassen. Dieser hat direkt im Anschluss an die Bundesratssitzung kurzfristig eine Arbeitsgruppe beauftragt, erste Kompromissmöglichkeiten zu sondieren.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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