Staatsminister Bernd Neumann: Kritik des Bundesrechnungshofes an Praxis der Kartenvergabe in Bayreuth wird in Aufsichtsgremien behandelt
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 24.06.2011
Pressemitteilung vom: 24.06.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: Kulturstaatsminister Bernd Neumann nimmt den aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes zur Kartenvergabe für die Bayreuther Festspiele sehr ernst. Es ist unzutreffend, wenn aktuelle Medienberichte den Eindruck erwecken, dass trotz der ...
[Bundesregierung - 24.06.2011] Staatsminister Bernd Neumann: Kritik des Bundesrechnungshofes an Praxis der Kartenvergabe in Bayreuth wird in Aufsichtsgremien behandelt
Kulturstaatsminister Bernd Neumann nimmt den aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes zur Kartenvergabe für die Bayreuther Festspiele sehr ernst.
Es ist unzutreffend, wenn aktuelle Medienberichte den Eindruck erwecken, dass trotz der Beanstandungen an der bestehenden Praxis in jedem Fall festgehalten werden soll.
Vielmehr wird Staatsminister Bernd Neumann dafür Sorge tragen, dass der Bericht des Bundesrechnungshofes zur Grundlage einer Diskussion in den zuständigen Aufsichtsgremien der Festspiele (Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung) über die Praxis der Kartenvergabe gemacht wird und ggf. Korrekturen am Verfahren vorgenommen werden.
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Kulturstaatsminister Bernd Neumann nimmt den aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes zur Kartenvergabe für die Bayreuther Festspiele sehr ernst.
Es ist unzutreffend, wenn aktuelle Medienberichte den Eindruck erwecken, dass trotz der Beanstandungen an der bestehenden Praxis in jedem Fall festgehalten werden soll.
Vielmehr wird Staatsminister Bernd Neumann dafür Sorge tragen, dass der Bericht des Bundesrechnungshofes zur Grundlage einer Diskussion in den zuständigen Aufsichtsgremien der Festspiele (Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung) über die Praxis der Kartenvergabe gemacht wird und ggf. Korrekturen am Verfahren vorgenommen werden.
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Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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