DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Bahn AG, 24.06.2011
Pressemitteilung vom: 24.06.2011 von der Firma Deutsche Bahn AG aus Berlin
Kurzfassung: (Berlin, 24. Juni 2011) Äußerungen in einem Zeitungsinterview nähren Zweifel daran, ob das Land Baden-Württemberg seiner vertraglich vereinbarten Projektförderungspflicht nachkommt. Hermann stellte die Frage: "Was hat denn die Bahn für ein ...
[Deutsche Bahn AG - 24.06.2011] DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage
(Berlin, 24. Juni 2011) Äußerungen in einem Zeitungsinterview nähren Zweifel daran, ob das Land Baden-Württemberg seiner vertraglich vereinbarten Projektförderungspflicht nachkommt. Hermann stellte die Frage: "Was hat denn die Bahn für ein Baurecht?"
Tatsache ist, dass die DB keine Bauarbeiten ohne geltendes Baurecht begonnen hat. Für die Teilprojekte, in denen gebaut wird, gibt es keinerlei "entscheidende Veränderungen", wie der Minister behauptet. Insbesondere das von ihm angeführte Beispiel der Bauarbeiten für das Grundwasser-management zeigt die subjektive Einschätzung des Ministers, bei denen er offensichtlich mehr seine persönliche Haltung zum Projekt artikuliert, anstatt die unzweideutige Rechtslage zu vertreten. Die beantragten Änderungen heben das bestehende Baurecht nicht auf. Auch das Eisenbahn-Bundesamt als oberste Aufsichtsbehörde der Bahn hat das Baurecht vor wenigen Tagen ausdrücklich bestätigt.
Die DB hält sich selbstverständlich an geltendes Recht, an geschlossene Verträge und an die Vereinbarungen aus der Schlichtung. Umgekehrt erwartet die DB dies selbstverständlich auch von allen anderen Projektpartnern.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt: Konzernsprecher/
Leiter Unternehmenskommunikation
Oliver Schumacher
Ressort Infrastruktur
Sprecher Martin Walden
presse@deutschebahn.com
(Berlin, 24. Juni 2011) Äußerungen in einem Zeitungsinterview nähren Zweifel daran, ob das Land Baden-Württemberg seiner vertraglich vereinbarten Projektförderungspflicht nachkommt. Hermann stellte die Frage: "Was hat denn die Bahn für ein Baurecht?"
Tatsache ist, dass die DB keine Bauarbeiten ohne geltendes Baurecht begonnen hat. Für die Teilprojekte, in denen gebaut wird, gibt es keinerlei "entscheidende Veränderungen", wie der Minister behauptet. Insbesondere das von ihm angeführte Beispiel der Bauarbeiten für das Grundwasser-management zeigt die subjektive Einschätzung des Ministers, bei denen er offensichtlich mehr seine persönliche Haltung zum Projekt artikuliert, anstatt die unzweideutige Rechtslage zu vertreten. Die beantragten Änderungen heben das bestehende Baurecht nicht auf. Auch das Eisenbahn-Bundesamt als oberste Aufsichtsbehörde der Bahn hat das Baurecht vor wenigen Tagen ausdrücklich bestätigt.
Die DB hält sich selbstverständlich an geltendes Recht, an geschlossene Verträge und an die Vereinbarungen aus der Schlichtung. Umgekehrt erwartet die DB dies selbstverständlich auch von allen anderen Projektpartnern.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt: Konzernsprecher/
Leiter Unternehmenskommunikation
Oliver Schumacher
Ressort Infrastruktur
Sprecher Martin Walden
presse@deutschebahn.com
Über Deutsche Bahn AG:
Die Deutsche Bahn AG ist der führende Mobilitäts- und Logistikdienstleister Deutschlands. Rund eine viertel Millionen Mitarbeiter sind in ihren Unternehmensbereichen Personenverkehr, Transport & Logistik und Infrastruktur und Dienstleistungen tätig.
Der DB-Konzern will ein überdurchschnittlich wachsender Dienstleistungskonzern mit guter Ertragskraft und europäischer Ausrichtung sein. Das Hauptgeschäft ist der Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Touristik und Logistik bieten besonders gute Chancen für Wachstum. Die Vorteile, die der Schienenverkehr beim Umweltschutz bietet, werden konsequent genutzt.
Firmenkontakt:
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt: Konzernsprecher/
Leiter Unternehmenskommunikation
Oliver Schumacher
Ressort Infrastruktur
Sprecher Martin Walden
presse@deutschebahn.com
Die Deutsche Bahn AG ist der führende Mobilitäts- und Logistikdienstleister Deutschlands. Rund eine viertel Millionen Mitarbeiter sind in ihren Unternehmensbereichen Personenverkehr, Transport & Logistik und Infrastruktur und Dienstleistungen tätig.
Der DB-Konzern will ein überdurchschnittlich wachsender Dienstleistungskonzern mit guter Ertragskraft und europäischer Ausrichtung sein. Das Hauptgeschäft ist der Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Touristik und Logistik bieten besonders gute Chancen für Wachstum. Die Vorteile, die der Schienenverkehr beim Umweltschutz bietet, werden konsequent genutzt.
Firmenkontakt:
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt: Konzernsprecher/
Leiter Unternehmenskommunikation
Oliver Schumacher
Ressort Infrastruktur
Sprecher Martin Walden
presse@deutschebahn.com
Die Pressemeldung "DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage" ist Deutsche Bahn AG.