Verbindliche Frauenquote - Rueckenwind aus Europa

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 27.06.2011
Pressemitteilung vom: 27.06.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich eines Fachgespraeches mit der EU-Kommissarin fuer Justiz, Grundrechte und Buergerschaft Viviane Reding im Bundestagsausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklaeren die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 27.06.2011] Verbindliche Frauenquote - Rueckenwind aus Europa


Anlaesslich eines Fachgespraeches mit der EU-Kommissarin fuer Justiz, Grundrechte und Buergerschaft Viviane Reding im Bundestagsausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklaeren die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:

Viviane Reding, EU-Kommissarin fuer Justiz, Buergerrechte und Buergerschaft, ist davon ueberzeugt, dass Freiwilligkeit zur Foerderung von Frauen in Fuehrungspositionen nicht ausreicht.

Vor allem in den Laender der Europaeischen Union, die bereits eine gesetzliche Quote eingefuehrt haben, aendert sich der Frauenanteil in Fuehrungspositionen schneller als in den Laendern, die auf Freiwilligkeit setzen. Damit bestaetigt sie die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einer verbindlichen Frauenquote.

Das haeufig genannte Argument gegen eine Quote, es gaebe nicht genug qualifizierte Frauen, widerlegte sie vehement. Im Maerz 2012 wird sie ueber ihre Selbstverpflichtung "Frauen in Vorstaenden - Verpflichtung fuer Europa" Bilanz ziehen. Haben die Unternehmen bis dahin nicht mehr Frauen in den Aufsichtsrat oder den Vorstand berufen, dann wird sie eine gesetzliche Regelung fuer die Aufsichtsraete auf den Weg bringen. Die Zustaendigkeit fuer eine Quotierung von Vorstaenden sieht sie im Bereich der EU-Staaten. Dies ist eine eindeutige Aufforderung an die Bundesregierung, taetig zu werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher auch weiterhin eine gesetzliche Quote von mindestens 40-Prozent fuer Aufsichtsraete und Vorstaende.


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