SPD fordert mehr Unterstuetzung fuer die afghanische Zivilgesellschaft
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 27.06.2011
Pressemitteilung vom: 27.06.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zu der Diskussion um das afghanische Hochzeitsgesetz erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf: Zur Zeit kommt es ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 27.06.2011] SPD fordert mehr Unterstuetzung fuer die afghanische Zivilgesellschaft
Zu der Diskussion um das afghanische Hochzeitsgesetz erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
Zur Zeit kommt es immer haeufiger vor, dass von den afghanischen Ministerien Gesetzesentwuerfe angeregt werden, die nicht konform mit der Verfassung des Landes oder mit den von ihm gezeichneten internationalen Menschen- und Frauenrechtskonventionen sind.
Aktuell gibt es Diskussionen um ein Hochzeitsgesetz, welches eigentlich junge Paare vor der sonst ueblichen Verschuldung durch die teuren Feierlichkeiten schuetzen soll. Ein richtiges Anliegen, doch die Ambitionen des Ministeriums gehen zu weit.
Sie wollen Bekleidungsvorschriften nach der Scharia fuer Mann und Frau einfuehren und regeln, wie viel das Essen, die Kleider und die Feier insgesamt kosten duerfen. Auf den Hochzeitsfeiern selbst sollen Vertreter des Ministeriums ueber die Einhaltung der Sitten und Gesetze wachen. Schneider oder Gastwirte, die dies nicht unterstuetzen, sollen genauso bestraft werden wie Braeute in modernen Hochzeitskleidern oder gemeinsam feiernde Maenner und Frauen.
Dieser Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass die afghanischen Ministerien noch nicht das richtige Verhaeltnis zwischen notwendigen Regelungen und der Gewaehrung der individuellen Freiheitsrechte finden. Afghanische Menschen- und Frauenrechtsorganisationen haben dafuer bereits ein besseres Gespuer. Die "Unabhaengige Menschenrechtskommission" (AIHRC) und andere Organisationen kritisieren das Hochzeitsgesetz, doch bislang erfahren sie von der internationalen Staatengemeinschaft wenig oeffentliche Unterstuetzung. Haeufig geschieht dies mit dem Verweis auf die staatliche Souveraenitaet Afghanistans.
Wir finden, dies ist der falsche Ansatz: Viele Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sind durch den nahenden Abzug der internationalen Gemeinschaft zutiefst verunsichert. Sie fragen sich, wer sie in ihren Anliegen um Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung friedlich unterstuetzen wird. Die gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse von Werten wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau hat zwar die internationale Gemeinschaft angestossen. Doch heute ist dies ein Anliegen der afghanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Wir sind daher verpflichtet, sie zu unterstuetzen.
Der Entwurf des Hochzeitsgesetzes soll demnaechst an das Kabinett und dann zur Verabschiedung an das afghanische Parlament weitergeleitet werden. Dies waere ein guter Anlass fuer Bundesaussenminister Westerwelle, mit oeffentlicher Kritik an dem Gesetzentwurf die zivilgesellschaftlichen Organisationen in Afghanistan zu unterstuetzen und fuer einen neuen Entwurf zu werben, welcher der urspruenglichen Zielsetzung des Gesetzes genauso gerecht wird, wie er die Freiheit des Individuums gewaehrleistet.
Kontakt:
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Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zu der Diskussion um das afghanische Hochzeitsgesetz erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
Zur Zeit kommt es immer haeufiger vor, dass von den afghanischen Ministerien Gesetzesentwuerfe angeregt werden, die nicht konform mit der Verfassung des Landes oder mit den von ihm gezeichneten internationalen Menschen- und Frauenrechtskonventionen sind.
Aktuell gibt es Diskussionen um ein Hochzeitsgesetz, welches eigentlich junge Paare vor der sonst ueblichen Verschuldung durch die teuren Feierlichkeiten schuetzen soll. Ein richtiges Anliegen, doch die Ambitionen des Ministeriums gehen zu weit.
Sie wollen Bekleidungsvorschriften nach der Scharia fuer Mann und Frau einfuehren und regeln, wie viel das Essen, die Kleider und die Feier insgesamt kosten duerfen. Auf den Hochzeitsfeiern selbst sollen Vertreter des Ministeriums ueber die Einhaltung der Sitten und Gesetze wachen. Schneider oder Gastwirte, die dies nicht unterstuetzen, sollen genauso bestraft werden wie Braeute in modernen Hochzeitskleidern oder gemeinsam feiernde Maenner und Frauen.
Dieser Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass die afghanischen Ministerien noch nicht das richtige Verhaeltnis zwischen notwendigen Regelungen und der Gewaehrung der individuellen Freiheitsrechte finden. Afghanische Menschen- und Frauenrechtsorganisationen haben dafuer bereits ein besseres Gespuer. Die "Unabhaengige Menschenrechtskommission" (AIHRC) und andere Organisationen kritisieren das Hochzeitsgesetz, doch bislang erfahren sie von der internationalen Staatengemeinschaft wenig oeffentliche Unterstuetzung. Haeufig geschieht dies mit dem Verweis auf die staatliche Souveraenitaet Afghanistans.
Wir finden, dies ist der falsche Ansatz: Viele Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sind durch den nahenden Abzug der internationalen Gemeinschaft zutiefst verunsichert. Sie fragen sich, wer sie in ihren Anliegen um Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung friedlich unterstuetzen wird. Die gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse von Werten wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau hat zwar die internationale Gemeinschaft angestossen. Doch heute ist dies ein Anliegen der afghanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Wir sind daher verpflichtet, sie zu unterstuetzen.
Der Entwurf des Hochzeitsgesetzes soll demnaechst an das Kabinett und dann zur Verabschiedung an das afghanische Parlament weitergeleitet werden. Dies waere ein guter Anlass fuer Bundesaussenminister Westerwelle, mit oeffentlicher Kritik an dem Gesetzentwurf die zivilgesellschaftlichen Organisationen in Afghanistan zu unterstuetzen und fuer einen neuen Entwurf zu werben, welcher der urspruenglichen Zielsetzung des Gesetzes genauso gerecht wird, wie er die Freiheit des Individuums gewaehrleistet.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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