Die guten parlamentarischen Sitten müssen gewahrt werden

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 27.06.2011
Pressemitteilung vom: 27.06.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Berlin - Zu den Äußerungen von CDU/CSU-Fraktionschef Kauder und dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Lauterbach, bei der Organspende zeichne sich ein fraktionsübergreifender Konsens für eine sog. Entscheidungslösung ab, ...

[Deutscher Bundestag - 27.06.2011] Die guten parlamentarischen Sitten müssen gewahrt werden


Berlin - Zu den Äußerungen von CDU/CSU-Fraktionschef Kauder und dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Lauterbach, bei der Organspende zeichne sich ein fraktionsübergreifender Konsens für eine sog. Entscheidungslösung ab, erklären Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik, und Harald Terpe, Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik:

Es gibt keinen parteiübergreifenden Konsens über die Entscheidungslösung. Das parlamentarische Verfahren zu diesem Thema hat noch gar nicht begonnen. So wie die Herren Kauder und Lauterbach es versuchen, kann man mit einem solch heiklen und hochsensiblen Thema wie der Organspende nicht umgehen. Üblicherweise werden solche Themen aus der Mitte des Parlaments heraus angeschoben und nach einem sorgfältigen Diskussions- und Abwägungsprozess entschieden. Daran sollten sich auch Kauder und Lauterbach halten und die anderen Fraktionen nicht unter Druck setzen.

Erst am Mittwoch dieser Woche findet in einem allerersten Schritt eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zu ethischen Aspekten der Organspende statt. Diese Anhörung wurde von den Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen gemeinsam beschlossen, um eine solide Grundlage für eine Entscheidung zu erhalten. Dies ist auch bitter nötig, denn weder Kauder noch Lauterbach können bisher auch nur im Ansatz darlegen, wie die sog. Entscheidungslösung in der Praxis konkret aussehen soll. Sollen die Bürgerinnen und Bürger zu einer Entscheidung über die Organspende verpflichtet werden, oder soll diese freiwillig bleiben? Wo und wann sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Entscheidung treffen? Wer fordert sie zu dieser Entscheidung auf? Wo und wie soll diese Entscheidung dokumentiert werden? Was geschieht, wenn eine Bürgerin/ ein Bürger diese Entscheidung wieder ändern will?

Bevor diese Fragen nicht ausführlich diskutiert worden sind und bevor überhaupt ein Gesetzentwurf vorliegt, kann es in keine Richtung eine Positionierung geben.

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