Bundesinnenminister gibt Entscheidung über Neuaufstellung der Polizei des Bundes bekannt
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 28.06.2011
Pressemitteilung vom: 28.06.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin
Kurzfassung: Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat heute seine Entscheidung zur Neuaufstellung der Polizei des Bundes bekannt gegeben. Zuvor sind,in Umsetzung eines entsprechenden Koalitionsauftrages in den vergangenen Monaten, Schnittstellen von ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 28.06.2011] Bundesinnenminister gibt Entscheidung über Neuaufstellung der Polizei des Bundes bekannt
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat heute seine Entscheidung zur Neuaufstellung der Polizei des Bundes bekannt gegeben. Zuvor sind,in Umsetzung eines entsprechenden Koalitionsauftrages in den vergangenen Monaten, Schnittstellen von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollverwaltung mit Blick auf mögliche Synergien eingehend untersucht und evaluiert worden.
Bundesminister Dr. de Maizière und Bundesminister Dr. Schäuble setzten hierzu eine unabhängige Expertenkommission "Evaluierung der Sicherheitsbehörden" ein, die unter dem Vorsitz von Herrn Senator a.D. Dr. Eckart Werthebach ("Werthebach-Kommission") am 9. Dezember 2010 einen Bericht vorgelegt hat. Die in dem Bericht enthaltenen positiven Handlungsempfehlungen wurden von einer Projektgruppe, der auch die Präsidenten von Bundeskriminalamt, Bundespolizeipräsidium und Zollkriminalamt sowie die Vertreter der Hauptpersonalräte angehörten, unter Leitung von Herrn Staatssekretär Fritsche und Herrn Staatssekretär Gatzer geprüft und bewertet.
Auf Grundlage dieser Vorarbeiten erklärt Herr Minister Dr. Hans-Peter Friedrich:
"Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sind ein unverzichtbarer Bestandteil der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur. Sie bleiben eigenständige Säulen der Polizei des Bundes. Um auch künftigen nationalen und internationalen Herausforderungen als verlässlicher Partner für die Bundesländer und das Ausland begegnen zu können, sind die Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu gestalten. Dazu zählt insbesondere die Konzentration auf die Kernaufgaben und gleichzeitige Bündelung der Querschnittsaufgaben.
Ich danke daher der von meinem Amtsvorgänger Dr. Thomas de Maizière eingesetzten Kommission unabhängiger Experten für ihre hervorragende Arbeit. Der Kommissionsbericht mit seinen Analysen ist eine sehr gute Grundlage für die weitere Fortentwicklung der Polizei des Bundes. So wird der größte Teil der von der Kommission gemachten Empfehlungen aufgegriffen und zeitnah umgesetzt."
Im Einzelnen hat Herr Minister Dr. Hans-Peter Friedrich Folgendes entschieden:
1. Die Aus- und Fortbildung für die beiden Säulen der Polizei des Bundes, d.h. für Bundeskriminalamt und Bundespolizei, wird bei der Bundespolizeiakademie als zentrale Bildungseinrichtung zusammengeführt.
Damit wird der Bund in Zukunft einheitlich für die Polizei des Bundes einstellen und ausbilden; die erforderlichen Spezialisierungen für die spätere Tätigkeit im Kriminalvollzug bzw. bei der Bundespolizei werden bei der Ausgestaltung der Ausbildung berücksichtigt.
Nicht zuletzt der demographische Wandel, aber auch Effizienzgründe legen nahe, – ähnlich wie die Länder – Einstellung und Ausbildung zu vereinheitlichen und damit auch perspektivisch bei den Polizisten ein gemeinsames Verständnis der beiden Sicherheitsbehörden als Teil einer "Polizei des Bundes" im Geschäftsbereich des BMI zu schaffen.
2. Die Informations- und Kommunikationstechnik der beiden Polizeibehörden des Bundes soll – ohne Änderung des jeweiligen rechtlichen Befugnisrahmens – mit dem Ziel der Schaffung eines IKT-Zentrums Polizei des Bundes konsolidiert werden. Ausgehend von einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeskriminalamt und Bundespolizei wird ein Feinkonzept zur Umsetzung spätestens bis Sommer 2012 vom BMI gemeinsam mit Bundeskriminalamt und Bundespolizei erarbeitet.
Mit einem solchen IKT-Zentrum für die Polizei des Bundes wird der Gedanke der IT-Konsolidierung – wie für die sonstige Bundesverwaltung – auch für den Sicherheitsbereich fruchtbar gemacht.
3. Der Personenschutz im Ausland wird von der Bundespolizei wahrgenommen. Die Bundespolizei schützt schon jetzt die Botschaftsgelände mit ihrem Haus- und Ordnungsdienst (HOD) sowie die deutschen Botschafter in Krisengebieten (z.Zt. Irak und Afghanistan). Sie hat daher nicht nur ihre entsprechenden Fähigkeiten unter Beweis gestellt, sondern verfügt über die meiste Erfahrung und Kompetenz für Fragen des Schutzes gefährdeter deutscher Interessen im Ausland. Der Personenschutz im Inland verbleibt beim Bundeskriminalamt.
4. Die Bekämpfung der schweren und der organisierten Schleusungskriminalität bleibt wie bisher ein wichtiger Baustein im Rahmen der ganzheitlichen Bekämpfung der illegalen Migration durch die Bundespolizei.
5. Das Verbindungsbeamtenwesen (einschließlich Entsendeplanung und Betreuung) wird im BMI gebündelt, um nicht zuletzt ein einheitliches Auftreten Deutschlands im Ausland sicherzustellen. Zudem wird dem Effizienzgedanken Rechnung getragen, wenn bei knapper werdenden Ressourcen Wissen und Kontakte der Verbindungsbeamten für alle verfügbar gemacht werden.
6. In Abstimmung mit Herrn Bundesfinanzminister Dr. Schäuble wird die Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung weiter intensiviert und ausgebaut. Die entsprechenden Einzelempfehlungen der Kommission werden aufgegriffen und zeitnah umgesetzt; bei einigen wenigen der Empfehlungen besteht noch weiterer Prüfbedarf, der gemeinsam von BMI und BMF untersucht wird.
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat heute seine Entscheidung zur Neuaufstellung der Polizei des Bundes bekannt gegeben. Zuvor sind,in Umsetzung eines entsprechenden Koalitionsauftrages in den vergangenen Monaten, Schnittstellen von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollverwaltung mit Blick auf mögliche Synergien eingehend untersucht und evaluiert worden.
Bundesminister Dr. de Maizière und Bundesminister Dr. Schäuble setzten hierzu eine unabhängige Expertenkommission "Evaluierung der Sicherheitsbehörden" ein, die unter dem Vorsitz von Herrn Senator a.D. Dr. Eckart Werthebach ("Werthebach-Kommission") am 9. Dezember 2010 einen Bericht vorgelegt hat. Die in dem Bericht enthaltenen positiven Handlungsempfehlungen wurden von einer Projektgruppe, der auch die Präsidenten von Bundeskriminalamt, Bundespolizeipräsidium und Zollkriminalamt sowie die Vertreter der Hauptpersonalräte angehörten, unter Leitung von Herrn Staatssekretär Fritsche und Herrn Staatssekretär Gatzer geprüft und bewertet.
Auf Grundlage dieser Vorarbeiten erklärt Herr Minister Dr. Hans-Peter Friedrich:
"Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sind ein unverzichtbarer Bestandteil der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur. Sie bleiben eigenständige Säulen der Polizei des Bundes. Um auch künftigen nationalen und internationalen Herausforderungen als verlässlicher Partner für die Bundesländer und das Ausland begegnen zu können, sind die Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu gestalten. Dazu zählt insbesondere die Konzentration auf die Kernaufgaben und gleichzeitige Bündelung der Querschnittsaufgaben.
Ich danke daher der von meinem Amtsvorgänger Dr. Thomas de Maizière eingesetzten Kommission unabhängiger Experten für ihre hervorragende Arbeit. Der Kommissionsbericht mit seinen Analysen ist eine sehr gute Grundlage für die weitere Fortentwicklung der Polizei des Bundes. So wird der größte Teil der von der Kommission gemachten Empfehlungen aufgegriffen und zeitnah umgesetzt."
Im Einzelnen hat Herr Minister Dr. Hans-Peter Friedrich Folgendes entschieden:
1. Die Aus- und Fortbildung für die beiden Säulen der Polizei des Bundes, d.h. für Bundeskriminalamt und Bundespolizei, wird bei der Bundespolizeiakademie als zentrale Bildungseinrichtung zusammengeführt.
Damit wird der Bund in Zukunft einheitlich für die Polizei des Bundes einstellen und ausbilden; die erforderlichen Spezialisierungen für die spätere Tätigkeit im Kriminalvollzug bzw. bei der Bundespolizei werden bei der Ausgestaltung der Ausbildung berücksichtigt.
Nicht zuletzt der demographische Wandel, aber auch Effizienzgründe legen nahe, – ähnlich wie die Länder – Einstellung und Ausbildung zu vereinheitlichen und damit auch perspektivisch bei den Polizisten ein gemeinsames Verständnis der beiden Sicherheitsbehörden als Teil einer "Polizei des Bundes" im Geschäftsbereich des BMI zu schaffen.
2. Die Informations- und Kommunikationstechnik der beiden Polizeibehörden des Bundes soll – ohne Änderung des jeweiligen rechtlichen Befugnisrahmens – mit dem Ziel der Schaffung eines IKT-Zentrums Polizei des Bundes konsolidiert werden. Ausgehend von einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeskriminalamt und Bundespolizei wird ein Feinkonzept zur Umsetzung spätestens bis Sommer 2012 vom BMI gemeinsam mit Bundeskriminalamt und Bundespolizei erarbeitet.
Mit einem solchen IKT-Zentrum für die Polizei des Bundes wird der Gedanke der IT-Konsolidierung – wie für die sonstige Bundesverwaltung – auch für den Sicherheitsbereich fruchtbar gemacht.
3. Der Personenschutz im Ausland wird von der Bundespolizei wahrgenommen. Die Bundespolizei schützt schon jetzt die Botschaftsgelände mit ihrem Haus- und Ordnungsdienst (HOD) sowie die deutschen Botschafter in Krisengebieten (z.Zt. Irak und Afghanistan). Sie hat daher nicht nur ihre entsprechenden Fähigkeiten unter Beweis gestellt, sondern verfügt über die meiste Erfahrung und Kompetenz für Fragen des Schutzes gefährdeter deutscher Interessen im Ausland. Der Personenschutz im Inland verbleibt beim Bundeskriminalamt.
4. Die Bekämpfung der schweren und der organisierten Schleusungskriminalität bleibt wie bisher ein wichtiger Baustein im Rahmen der ganzheitlichen Bekämpfung der illegalen Migration durch die Bundespolizei.
5. Das Verbindungsbeamtenwesen (einschließlich Entsendeplanung und Betreuung) wird im BMI gebündelt, um nicht zuletzt ein einheitliches Auftreten Deutschlands im Ausland sicherzustellen. Zudem wird dem Effizienzgedanken Rechnung getragen, wenn bei knapper werdenden Ressourcen Wissen und Kontakte der Verbindungsbeamten für alle verfügbar gemacht werden.
6. In Abstimmung mit Herrn Bundesfinanzminister Dr. Schäuble wird die Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung weiter intensiviert und ausgebaut. Die entsprechenden Einzelempfehlungen der Kommission werden aufgegriffen und zeitnah umgesetzt; bei einigen wenigen der Empfehlungen besteht noch weiterer Prüfbedarf, der gemeinsam von BMI und BMF untersucht wird.
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Über Bundesministerium des Innern (BMI):
Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
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