Eingangstor zum Rhein bleibt für Lachs Co nun doch nicht versperrt!

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Naturschutzring (DNR), 29.06.2011
Pressemitteilung vom: 29.06.2011 von der Firma Deutscher Naturschutzring (DNR) aus Bonn

Kurzfassung: Nach massiven internationalen Protesten, unter anderem des Deut-schen Naturschutzringes (DNR), hat gestern Abend das niederländische Parlament den Beschluss der Regierung bestätigt, die Haringvliet-Schleusen teilweise zu öffnen. Diese positive ...

[Deutscher Naturschutzring (DNR) - 29.06.2011] Eingangstor zum Rhein bleibt für Lachs
Co nun doch nicht versperrt!


Nach massiven internationalen Protesten, unter anderem des Deut-schen Naturschutzringes (DNR), hat gestern Abend das niederländische Parlament den Beschluss der Regierung bestätigt, die Haringvliet-Schleusen teilweise zu öffnen. Diese positive Entscheidung ist für die ganzen Rheinanlieger von großer Bedeutung, betonte der DNR.

An der Nordsee trennen Dämme und ein riesiges Schleusen-Bauwerk die Rheinmu?ndung vom offenen Meer. Die Haringvliet-Schleusen schu?tzen die Ku?ste vor Sturmfluten. Fu?r Wanderfische, wie dem Lachs, sind sie ein unu?berwindbares Hindernis. Dies soll sich jetzt endlich ändern.

Der Atlantische Lachs kann nicht anders. Ist er laichreif, folgt er einem angeborenen Wandertrieb und schwimmt vom Ozean flussaufwärts an seinen Geburtsort. Die Haringvliet-Schleusen sind fu?r Wanderfische wie Lachs, Meerneunauge und Meerforelle das wichtigste Eingangstor zu den Flusssystemen von Rhein und Maas. Auch Aale nutzen diesen Wanderweg, allerdings in umgekehrter Richtung. Sie laichen im Salzwasser.

Eine teilweise Schleusenöffnung, bei der Tore unter Wasser ständig einen Spalt breit geöffnet bleiben, hatten die Niederlande bereits mehrfach beschlossen. Dass der niederländische Staat die fisch-freundliche Schleusenregulierung immer wieder aufgeschoben hat, du?rfte vor allem an den hohen Folgekosten liegen. Denn sobald sich Salz- und Su?ßwasser wieder vermischen du?rfen, mu?ssten Trink-wasserbrunnen und landwirtschaftliche Flächen im Rheindelta gegen Versalzung abgesichert werden.

2007 auf der Rheinministerkonferenz schien es endgültig geschafft. Die teilweise Öffnung war Bestandteil der internationalen Vereinbarungen des 'Wanderfischprogramms Rhein' geworden und zuletzt auf den Dezember 2010 datiert.
Umso bestürzender waren die niederländischen Meldungen in der 2. Jahreshälfte 2010, als die gerade frisch gewählten Koalitionspartner in den Niederlanden in ihrem Koalitionsvertrag die Rücknahme des Beschlusses zur teilweisen Öffnung der Haringvliet-Schleusen beschlossen.

Die Folge war eine Flut von Beschwerden und Briefen aus allen Rheinanliegerstaaten, dass die niederländische Regierung doch an der internationalen Vereinbarung festhalten solle. So auch die Re-solution des DNR vom 27.11.2010 (s. Link: http://www.dnr.de/presse/presseinformation-29062011.html).

Daraufhin informierte die niederländische Regierung, dass sie innerhalb eines halben Jahres nach Alternativen suchen wolle, um dann noch vor der Sommerpause zu entscheiden.

Inzwischen ist die Suche nach einer Alternative abgeschlossen und alle Experten kamen überein, dass es zu der teilweisen Öffnung der Haringvliet-Schleusen keinerlei ernstzunehmende Alternative gibt.

Was ist das Haringvliet?

1971 wurde ein Teil des Rheindeltas, das Haringvliet, zum Schutz vor Sturmfluten mit dem Haringvlietdamm und einem integrierten Sperrwerk von der Nordsee getrennt. Das Sperrwerk besteht aus 17 doppelseitigen Toren auf einer Länge von 1050 Metern und einem maximalen Durchfluss von 23.000 Kubikmetern pro Sekunde.

Blieben die Schleusen geschlossen, wu?rde die entlang des Rheins international abgestimmte Wiederansiedlung der Wanderfische gefährdet. Im Vertrauen auf die Schleusenöffnung haben die Rheinanliegerstaaten bereits etliche Millionen Euro in Fischpässe und Wasserreinhaltung investiert. Weitere Ausgaben sind geplant. Doch der Erfolg hätte mit der Zurücknahme des Beschlusses zur teilweisen Öffnung der Schleusen auf dem Spiel gestanden. Nach Ansicht der Umweltverbände verstößt der Verzicht auf die Schleusenöffnung daru?ber hinaus gegen die Ziele und Vorgaben der verbindlichen europäischen Wasserrahmenrichtlinie.


Weitere Informationen:
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär
Tel.: 0228-35 90 05, mobil: 0160 97 209 108
Dr. Jörg Lange, Tel.: 0761-45687136 oder. 456833

Über Deutscher Naturschutzring (DNR):
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) ist der Dachverband der im Natur- und Umweltschutz tätigen Verbände in Deutschland.

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