Grundrecht auf Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden

  • Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 29.06.2011
Pressemitteilung vom: 29.06.2011 von der Firma DIE LINKE aus Berlin

Kurzfassung: Zum 8. Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der auch die Höhe des Regelsatzes bei Hartz IV betrifft, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping: Das Finanzministerium legt mit seinem Bericht das ...

[DIE LINKE - 29.06.2011] Grundrecht auf Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden


Zum 8. Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der auch die Höhe des Regelsatzes bei Hartz IV betrifft, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Das Finanzministerium legt mit seinem Bericht das Existenzminimum fest.
Auch dieser Bericht ist vom Bestreben geprägt, das Existenzminimum kleinzurechnen. Dieses wird nach Kassenlage festgesetzt und folgt der Einsparungslogik. Das Grundrecht auf die Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe hat sich aber nicht an der Kassenlage sondern am notwendigen Bedarf zu orientieren. Der Existenzminimumbericht ist kein Fall für das Haus Schäuble. Er gehört in die Hände einer unabhängigen Fachkommission.


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Die Partei DIE LINKE vereinigt seit Mitte 2007 unterschiedliche politische Kräfte aus Ost- und Westdeutschland, Menschen mit DDR-Biografien und Menschen mit BRD-Biografien. Sie weiß, dass sie die seltene historische Gelegenheit hat, aus unterschiedlichen Erfahrungen, gewonnen in Ost und West und im vereinigten Deutschland, etwas neues, eine gesamtdeutsche Linke aufzubauen.

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