Strafgefangene dieses Jahr Weihnachten ohne Pakete - GRÜNE: Ziel der Resozialisierung wird dadurch nicht gefördert
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 20.12.2010
Pressemitteilung vom: 20.12.2010 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelt, dass die Strafgefangenen in den hessischen Justizvollzugsanstalten dieses Jahr erstmals seit Jahrzehnten Weihnachten ohne Pakete "von draußen" auskommen müssen. "Das neue hessische ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 20.12.2010] Strafgefangene dieses Jahr Weihnachten ohne Pakete - GRÜNE: Ziel der Resozialisierung wird dadurch nicht gefördert
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelt, dass die Strafgefangenen in den hessischen Justizvollzugsanstalten dieses Jahr erstmals seit Jahrzehnten Weihnachten ohne Pakete "von draußen" auskommen müssen. "Das neue hessische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass die Gefangenen keine Pakete mehr mit Nahrungs- und Genussmitteln erhalten dürfen. Stollen, Weihnachtskekse, Süßigkeiten, Getränke, der weihnachtliche Kartoffelsalat und andere Leckereien sind auch zu Weihnachten tabu. Das wird ein trauriges Weihnachten für viele Gefangenen" kritisiert der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, die neue Regelung.
"In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben die Kirchen zu Recht darauf hingewiesen, dass Pakete zu den hohen kirchlichen Feiertagen für viele Gefangene auch eine Brücke zu Angehörigen und anderen nahe stehenden Personen außerhalb der Gefängnismauern bilden. Insbesondere für jugendliche Gefangene kann der Lieblingskuchen der Oma oder die Lieblingsschokolade auch positive Wirkung auf ihre Resozialisierung haben. Das generelle Verbot, Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln zu empfangen, haben wir in den Gesetzesberatungen bekämpft – leider ohne Erfolg" so Jürgens.
Zwar könnten die Familien den Gefangenen auch Geld zukommen lassen, damit diese im anstaltseigenen Laden einkaufen können. "Wer den Unterschied zwischen einem selbstgebackenen Stollen oder selbst gemachten Kartoffelsalat und einem gekauften kennt, weiß allerdings, dass dies kein adäquater Ersatz sein kann. Die Resozialisierung der betroffenen Gefangenen wird die harte Entscheidung des Gesetzgebers sicher nicht fördern."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemängelt, dass die Strafgefangenen in den hessischen Justizvollzugsanstalten dieses Jahr erstmals seit Jahrzehnten Weihnachten ohne Pakete "von draußen" auskommen müssen. "Das neue hessische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass die Gefangenen keine Pakete mehr mit Nahrungs- und Genussmitteln erhalten dürfen. Stollen, Weihnachtskekse, Süßigkeiten, Getränke, der weihnachtliche Kartoffelsalat und andere Leckereien sind auch zu Weihnachten tabu. Das wird ein trauriges Weihnachten für viele Gefangenen" kritisiert der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, die neue Regelung.
"In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben die Kirchen zu Recht darauf hingewiesen, dass Pakete zu den hohen kirchlichen Feiertagen für viele Gefangene auch eine Brücke zu Angehörigen und anderen nahe stehenden Personen außerhalb der Gefängnismauern bilden. Insbesondere für jugendliche Gefangene kann der Lieblingskuchen der Oma oder die Lieblingsschokolade auch positive Wirkung auf ihre Resozialisierung haben. Das generelle Verbot, Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln zu empfangen, haben wir in den Gesetzesberatungen bekämpft – leider ohne Erfolg" so Jürgens.
Zwar könnten die Familien den Gefangenen auch Geld zukommen lassen, damit diese im anstaltseigenen Laden einkaufen können. "Wer den Unterschied zwischen einem selbstgebackenen Stollen oder selbst gemachten Kartoffelsalat und einem gekauften kennt, weiß allerdings, dass dies kein adäquater Ersatz sein kann. Die Resozialisierung der betroffenen Gefangenen wird die harte Entscheidung des Gesetzgebers sicher nicht fördern."
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