Erklärung des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach der Sitzung am 30. Juni

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 30.06.2011
Pressemitteilung vom: 30.06.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann, teilt mit: Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Erklärung gem. § 10 Abs. 2 PKGrG abzugeben: Das Parlamentarische ...

[Deutscher Bundestag - 30.06.2011] Erklärung des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach der Sitzung am 30. Juni


Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann, teilt mit:

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Erklärung gem. § 10 Abs. 2 PKGrG abzugeben:

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 mit dem Presseartikel im FOCUS vom 27. Juni 2011 "E-Mail an Ströbele" befasst. Das Gremium hat die Bundesregierung einvernehmlich gebeten, die Einzelheiten des Vorgangs eingehend zu untersuchen und dem Gremium bis September 2011 einen Bericht vorzulegen.


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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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