Bundestag beschließt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 30.06.2011
Pressemitteilung vom: 30.06.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Stromerzeugung aus Biomasse ist mit dem neuen EEG gut aufgestellt In zweiter und dritter Lesung wurde heute im Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Somit muss das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Stromversorgung ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 30.06.2011] Bundestag beschließt Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Stromerzeugung aus Biomasse ist mit dem neuen EEG gut aufgestellt
In zweiter und dritter Lesung wurde heute im Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Somit muss das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Stromversorgung als Teil des Energiepaketes der Bundesregierung nur noch den Bundesrat passieren. Die Novelle soll dann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Novelle ausdrücklich: "Unsere Forderungen: Ausbau gewährleisten – Überförderungen vermeiden – Verbraucherbelastungen eindämmen, sind zu einem wesentlichen Teil berücksichtigt worden. Daher bin ich überzeugt, dass wir das EEG zielorientiert weiterentwickelt haben." Besonders hervorzuheben, so die Ministerin weiter, sei das Maßnahmenbündel, das Nutzungskonkurrenzen auf der Fläche und Fehlanreizen mit unerwünschten Folgen entgegenwirken soll.
Biomasse ist mit einem Anteil von 33 Prozent ein wichtiger erneuerbarer Energieträger im Strombereich, knapp hinter der Windkraft, mit der im Jahr 2010 36 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden konnte.
Die insbesondere für den Bereich Biomasse relevanten Änderungen im EEG sehen vor:
•Die Senkung des Vergütungsniveaus um 10 bis 15 Prozent und damit moderate Strompreisbelastungen für die Endverbraucher.
•Eine stärkere Absenkung der Vergütungen für große Anlagen, die letztlich zu weniger EEG-Kosten bei den Verbrauchern führt und eine Benachteiligung kleiner landwirtschaftlicher Anlagen verhindert.
•Einen Maisdeckel, wodurch eine fortschreitende Vermaisung der Landschaft verhindert werden soll. Derzeit werden rund 25 Prozent der Maisanbauflächen zur Energieerzeugung in Biogasanlagen genutzt. In Zukunft, dürfen neue Biogasanlagen nicht mehr als 60 Prozent Mais bzw. Körnergetreide im Gärsubstrat verwenden.
•Eine neue Sondervergütung für kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen bis 75 Kilowatt (kW), die zu 80 Prozent mit anfallender Gülle betrieben werden müssen und damit einen erheblichen Beitrag leisten, vor Ort anfallende Güllemengen energetisch und gleichzeitig klimafreundlich zu nutzen.
•Die Entkoppelung des NawaRo- vom Güllebonus. Dies wird dazu führen, dass eine weitere Konzentration von Biogasanlagen in Regionen mit bereits intensiver Viehhaltung verhindert wird.
•Die Bildung einer Rohstoffklasse mit einem höheren Vergütungssatz, womit ein stärkerer Anreiz für den Einsatz von energieärmeren Reststoffen geschaffen wird.
Darüber hinaus ist es gelungen, einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten. Insgesamt stellt das Ergebnis eine solide Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Stromversorgung dar. "Mit der heute verabschiedeten EEG-Novelle bleibt die Biomasse eine Säule zukünftiger Energieversorgung. Insbesondere die dezentrale Stromerzeugung in kleinen und mittleren Anlagen werden die Wertschöpfungskette "Energieerzeugung" im ländlichen Raum halten und Einkommensmöglichkeiten bieten", sagte Aigner.
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Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Stromerzeugung aus Biomasse ist mit dem neuen EEG gut aufgestellt
In zweiter und dritter Lesung wurde heute im Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Somit muss das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Stromversorgung als Teil des Energiepaketes der Bundesregierung nur noch den Bundesrat passieren. Die Novelle soll dann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Novelle ausdrücklich: "Unsere Forderungen: Ausbau gewährleisten – Überförderungen vermeiden – Verbraucherbelastungen eindämmen, sind zu einem wesentlichen Teil berücksichtigt worden. Daher bin ich überzeugt, dass wir das EEG zielorientiert weiterentwickelt haben." Besonders hervorzuheben, so die Ministerin weiter, sei das Maßnahmenbündel, das Nutzungskonkurrenzen auf der Fläche und Fehlanreizen mit unerwünschten Folgen entgegenwirken soll.
Biomasse ist mit einem Anteil von 33 Prozent ein wichtiger erneuerbarer Energieträger im Strombereich, knapp hinter der Windkraft, mit der im Jahr 2010 36 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden konnte.
Die insbesondere für den Bereich Biomasse relevanten Änderungen im EEG sehen vor:
•Die Senkung des Vergütungsniveaus um 10 bis 15 Prozent und damit moderate Strompreisbelastungen für die Endverbraucher.
•Eine stärkere Absenkung der Vergütungen für große Anlagen, die letztlich zu weniger EEG-Kosten bei den Verbrauchern führt und eine Benachteiligung kleiner landwirtschaftlicher Anlagen verhindert.
•Einen Maisdeckel, wodurch eine fortschreitende Vermaisung der Landschaft verhindert werden soll. Derzeit werden rund 25 Prozent der Maisanbauflächen zur Energieerzeugung in Biogasanlagen genutzt. In Zukunft, dürfen neue Biogasanlagen nicht mehr als 60 Prozent Mais bzw. Körnergetreide im Gärsubstrat verwenden.
•Eine neue Sondervergütung für kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen bis 75 Kilowatt (kW), die zu 80 Prozent mit anfallender Gülle betrieben werden müssen und damit einen erheblichen Beitrag leisten, vor Ort anfallende Güllemengen energetisch und gleichzeitig klimafreundlich zu nutzen.
•Die Entkoppelung des NawaRo- vom Güllebonus. Dies wird dazu führen, dass eine weitere Konzentration von Biogasanlagen in Regionen mit bereits intensiver Viehhaltung verhindert wird.
•Die Bildung einer Rohstoffklasse mit einem höheren Vergütungssatz, womit ein stärkerer Anreiz für den Einsatz von energieärmeren Reststoffen geschaffen wird.
Darüber hinaus ist es gelungen, einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten. Insgesamt stellt das Ergebnis eine solide Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Stromversorgung dar. "Mit der heute verabschiedeten EEG-Novelle bleibt die Biomasse eine Säule zukünftiger Energieversorgung. Insbesondere die dezentrale Stromerzeugung in kleinen und mittleren Anlagen werden die Wertschöpfungskette "Energieerzeugung" im ländlichen Raum halten und Einkommensmöglichkeiten bieten", sagte Aigner.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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