Neue EU-Eigenkapitalregeln für Banken: Koalition setzt sich für deutsche Interessen ein
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 01.07.2011
Pressemitteilung vom: 01.07.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Rechtsform der Bank spielt keine Rolle für Eigenkapitalinstrumente Die Europäische Kommission will im Sommer ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Eigen¬kapitalregeln für Banken (Basel III) vorlegen. Hierzu erklären der finanzpolitische ...
[CDU/CSU-Fraktion - 01.07.2011] Neue EU-Eigenkapitalregeln für Banken: Koalition setzt sich für deutsche Interessen ein
Rechtsform der Bank spielt keine Rolle für Eigenkapitalinstrumente
Die Europäische Kommission will im Sommer ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Eigen¬kapitalregeln für Banken (Basel III) vorlegen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Die christlich-liberale Koalition setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass bei den neuen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken den deutschen Belangen Rechnung getragen wird.
Wir arbeiten daran, dass alle uns in Deutschland wichtigen Regelungen und Wahlrechte in dem europäischen Rechtsakt verankert werden.
Folgende Punkte sind uns dabei besonders wichtig:
Wir brauchen eine Definition der Eigenkapitalinstrumente unabhängig von der Rechtsform der jeweiligen Bank. Beispielsweise darf genossenschaftliches Kapital nicht schlechter gestellt werden als Aktienkapital.
Wir wollen verhindern, dass kleine und mittlere Privatbanken, Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken vom Umfang der Regulierung überfordert werden. Der bürokratische Aufwand der Regulierungsanforderungen darf nicht außer Verhältnis zur Institutsgröße und zum Institutsrisiko stehen."
Hintergrund:
Die EU-Kommission bereitet derzeit die Veröffentlichung eines Rechtssetzungsvorschlags zur EU-weiten Umsetzung der neu gefassten internationalen Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vor, die das Eigen¬kapital und die Liquidität der Banken (Basel III) betreffen. Das Vorhaben der Kommission, die künftigen EU-Vorschriften an den neuen inter-nationalen Standards eng auszurichten, wurde im Rahmen einer Konsultationsrunde Anfang des Jahres 2010 von den betroffenen Kreisen aus der Kreditwirtschaft, den zuständigen Regierungsstellen und Aufsichtsbehörden einhellig begrüßt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem Konsultationsprozess will die Kommission ihren Vorschlag für Rechtsakte bis spätestens Ende Sommer 2011 vorlegen: Eine an die Institute unmittelbar gerichtete Verordnung zur Festlegung der Regelungen für das aufsichtsrechtliche Eigenkapital, die Risikovorschriften, die Liquiditätsbestimmungen sowie die diesbezüglichen Transparenzvorschriften und außerdem eine an die Mitgliedstaaten adressierte Richtlinie mit Vorgaben an die Zulas¬sung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen.
Nach derzeitigem Stand soll das Rechtsetzungsverfahren im Jahre 2012 rechtzeitig vor der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Mit dem Maßnahmen¬paket aus Verordnung und Richtlinie will die die Kommission ein stärker vereinheitlichtes Regelwerk für Einlagenkreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU schaffen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Rechtsform der Bank spielt keine Rolle für Eigenkapitalinstrumente
Die Europäische Kommission will im Sommer ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Eigen¬kapitalregeln für Banken (Basel III) vorlegen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Die christlich-liberale Koalition setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass bei den neuen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken den deutschen Belangen Rechnung getragen wird.
Wir arbeiten daran, dass alle uns in Deutschland wichtigen Regelungen und Wahlrechte in dem europäischen Rechtsakt verankert werden.
Folgende Punkte sind uns dabei besonders wichtig:
Wir brauchen eine Definition der Eigenkapitalinstrumente unabhängig von der Rechtsform der jeweiligen Bank. Beispielsweise darf genossenschaftliches Kapital nicht schlechter gestellt werden als Aktienkapital.
Wir wollen verhindern, dass kleine und mittlere Privatbanken, Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken vom Umfang der Regulierung überfordert werden. Der bürokratische Aufwand der Regulierungsanforderungen darf nicht außer Verhältnis zur Institutsgröße und zum Institutsrisiko stehen."
Hintergrund:
Die EU-Kommission bereitet derzeit die Veröffentlichung eines Rechtssetzungsvorschlags zur EU-weiten Umsetzung der neu gefassten internationalen Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vor, die das Eigen¬kapital und die Liquidität der Banken (Basel III) betreffen. Das Vorhaben der Kommission, die künftigen EU-Vorschriften an den neuen inter-nationalen Standards eng auszurichten, wurde im Rahmen einer Konsultationsrunde Anfang des Jahres 2010 von den betroffenen Kreisen aus der Kreditwirtschaft, den zuständigen Regierungsstellen und Aufsichtsbehörden einhellig begrüßt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem Konsultationsprozess will die Kommission ihren Vorschlag für Rechtsakte bis spätestens Ende Sommer 2011 vorlegen: Eine an die Institute unmittelbar gerichtete Verordnung zur Festlegung der Regelungen für das aufsichtsrechtliche Eigenkapital, die Risikovorschriften, die Liquiditätsbestimmungen sowie die diesbezüglichen Transparenzvorschriften und außerdem eine an die Mitgliedstaaten adressierte Richtlinie mit Vorgaben an die Zulas¬sung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen.
Nach derzeitigem Stand soll das Rechtsetzungsverfahren im Jahre 2012 rechtzeitig vor der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Mit dem Maßnahmen¬paket aus Verordnung und Richtlinie will die die Kommission ein stärker vereinheitlichtes Regelwerk für Einlagenkreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU schaffen.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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