Bundesverfassungsgericht zu Gast beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation
- Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 04.07.2011
Pressemitteilung vom: 04.07.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe
Kurzfassung: In der Zeit vom 28. Juni bis 1. Juli 2011 haben der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Gerichts das Verfassungsgericht der Russischen Föderation in Sankt ...
[Bundesverfassungsgericht - 04.07.2011] Bundesverfassungsgericht zu Gast beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation
In der Zeit vom 28. Juni bis 1. Juli 2011 haben der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Gerichts das Verfassungsgericht der Russischen Föderation in Sankt Petersburg zu Fachgesprächen besucht.
Nach einer Begrüßung durch den Gerichtspräsidenten Valerij Sorkin wurden zwischen den Mitgliedern der beiden Verfassungsgerichte zunächst die aktuellen Aufgabenstellungen und Herausforderungen der russischen und der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit erörtert. In weiteren Arbeitsgesprächen beschäftigten sich die Verfassungsrichter ferner mit dem "Verhältnis der Verfassungsgerichte zum demokratischen Gesetzgeber".
Darüber hinaus wurde die Delegation des Bundesverfassungsgerichts von der Gouverneurin Sankt Petersburgs Walentina Matwijenko zu einem Gespräch empfangen.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
In der Zeit vom 28. Juni bis 1. Juli 2011 haben der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, der Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Gerichts das Verfassungsgericht der Russischen Föderation in Sankt Petersburg zu Fachgesprächen besucht.
Nach einer Begrüßung durch den Gerichtspräsidenten Valerij Sorkin wurden zwischen den Mitgliedern der beiden Verfassungsgerichte zunächst die aktuellen Aufgabenstellungen und Herausforderungen der russischen und der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit erörtert. In weiteren Arbeitsgesprächen beschäftigten sich die Verfassungsrichter ferner mit dem "Verhältnis der Verfassungsgerichte zum demokratischen Gesetzgeber".
Darüber hinaus wurde die Delegation des Bundesverfassungsgerichts von der Gouverneurin Sankt Petersburgs Walentina Matwijenko zu einem Gespräch empfangen.
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Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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