Erklärung des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen 'Griechenland-Hilfe' und 'Euro-Rettungsschirm'
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 05.07.2011
Pressemitteilung vom: 05.07.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine mündliche Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden in Sachen "Griechenland-Hilfe" und "Euro-Rettungsschirm" durchgeführt, die sich gegen Gesetze und andere Maßnahmen vom Mai 2010 zur Stabilisierung ...
[Deutscher Bundestag - 05.07.2011] Erklärung des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Griechenland-Hilfe" und "Euro-Rettungsschirm" am 5. Juli 2011
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine mündliche Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden in Sachen "Griechenland-Hilfe" und "Euro-Rettungsschirm" durchgeführt, die sich gegen Gesetze und andere Maßnahmen vom Mai 2010 zur Stabilisierung von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Staaten des Euro-Raumes richten. Unter den Beschwerdeführern ist auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler.
Eine Delegation des Deutschen Bundestages unter Leitung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, hat an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Kauder wies in seiner Eingangsstellungnahme den Vorwurf, das Parlament habe sich bei den Beratungen der entsprechenden Gesetze von der Bundesregierung erpressen lassen, als unrichtig zurück. Er erläuterte den Richtern, dass das Parlament im Zuge seiner Beratungen vielmehr auf weitergehende Kontrollrechte bei der Übernahme finanzieller Garantien bestanden und diese auch gegenüber der Bundesregierung durchgesetzt hat. Der Deutsche Bundestag hat seine Rechte in den parlamentarischen Beratungen der "Griechenland-Hilfe" und des "Euro-Rettungsschirms" daher mit großem Selbstbewusstsein wahrgenommen. Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass. Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundestages seien eingehalten worden und die Durchführung eines den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Gesetzgebungsverfahrens in kürzester Zeit gerade ein Ausweis für die Leistungsfähigkeit des Bundestages in Krisenzeiten. Wiederholt betonte Mayer die Einschätzungsprärogative von Bundestag und Bundesregierung zu den vorliegenden schwierigen währungs- und finanzpolitischen Fragen.
Der Delegation gehören folgende Abgeordnete des Deutschen Bundestages an: Siegfried Kauder (Vorsitzender des Rechtsausschusses), CDU/CSU, Gunther Krichbaum (Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union), CDU/CSU, Dr.Michael Meister (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender), CDU/CSU, Thomas Silberhorn, CDU/CSU, Michael Stübgen, CDU/CSU, Werner Schieder, SPD, Christian Ahrendt, FDP, Florian Toncar, FDP, Manuel Sarrazin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine mündliche Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden in Sachen "Griechenland-Hilfe" und "Euro-Rettungsschirm" durchgeführt, die sich gegen Gesetze und andere Maßnahmen vom Mai 2010 zur Stabilisierung von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Staaten des Euro-Raumes richten. Unter den Beschwerdeführern ist auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler.
Eine Delegation des Deutschen Bundestages unter Leitung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, hat an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Kauder wies in seiner Eingangsstellungnahme den Vorwurf, das Parlament habe sich bei den Beratungen der entsprechenden Gesetze von der Bundesregierung erpressen lassen, als unrichtig zurück. Er erläuterte den Richtern, dass das Parlament im Zuge seiner Beratungen vielmehr auf weitergehende Kontrollrechte bei der Übernahme finanzieller Garantien bestanden und diese auch gegenüber der Bundesregierung durchgesetzt hat. Der Deutsche Bundestag hat seine Rechte in den parlamentarischen Beratungen der "Griechenland-Hilfe" und des "Euro-Rettungsschirms" daher mit großem Selbstbewusstsein wahrgenommen. Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass. Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundestages seien eingehalten worden und die Durchführung eines den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Gesetzgebungsverfahrens in kürzester Zeit gerade ein Ausweis für die Leistungsfähigkeit des Bundestages in Krisenzeiten. Wiederholt betonte Mayer die Einschätzungsprärogative von Bundestag und Bundesregierung zu den vorliegenden schwierigen währungs- und finanzpolitischen Fragen.
Der Delegation gehören folgende Abgeordnete des Deutschen Bundestages an: Siegfried Kauder (Vorsitzender des Rechtsausschusses), CDU/CSU, Gunther Krichbaum (Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union), CDU/CSU, Dr.Michael Meister (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender), CDU/CSU, Thomas Silberhorn, CDU/CSU, Michael Stübgen, CDU/CSU, Werner Schieder, SPD, Christian Ahrendt, FDP, Florian Toncar, FDP, Manuel Sarrazin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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