Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt muss wirksam durchgesetzt werden

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 06.07.2011
Pressemitteilung vom: 06.07.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur heutigen Anhoerung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermoegensanlagenrechts erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling: Ohne ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 06.07.2011] Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt muss wirksam durchgesetzt werden


Zur heutigen Anhoerung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des
Finanzanlagenvermittler- und Vermoegensanlagenrechts erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Ohne eine effektive Aufsicht ueber die Finanzanlagenvermittler droht die erhoffte Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarktes in weiten Teilen zu scheitern. Diese Sorge der Deutschen Bundesbank teilten in der heutigen Anhoerung des Finanzausschusses zahlreiche Sachverstaendige von der Kreditwirtschaft ueber die Gewerkschaften bis zu den Verbraucherschuetzern.

Die Vertreter der betroffenen Branche dagegen bedankten sich pflichtschuldig fuer die Aufrechterhaltung der zersplitterten Finanzaufsicht in Deutschland. Nach ihrem Protest hatte der fruehere Bundeswirtschaftsminister Bruederle diese Entscheidung gegen seine Kollegen Schaeuble und Aigner in der Bundesregierung durchgesetzt. Mit der Kontrolle, ob die rund 80.000 gewerblichen Finanzanlagenvermittler die kuenftigen regulatorischen Anforderungen einhalten, werden die Gewerbeaufsichtsaemter personell jedoch voellig ueberfordert sein. Hiervor warnen SPD und die Bundeslaender seit Bekanntwerden der Regierungsplaene im Herbst 2010 nachdruecklich.

Selbstkritik oder Einsicht liessen die Finanzanlagenvermittler heute vermissen. Wichtig sind ihnen die Minimierung der Regulierungskosten, ein Verzicht auf Sachkundepruefung der seit
2007 taetigen "erfahrenen" Vermittler sowie das Verschwinden des als misslich empfundenen Labels "Grauer Kapitalmarkt". Die Darstellung seiner Risiken und der milliardenschweren volkswirtschaftlichen Schaeden durch nicht bedarfsgerechte Beratung ueberliessen sie den Verbraucherschuetzern.

Angesichts dieser Selbstzufriedenheit der Betroffenen ist die Befuerchtung berechtigt, dass die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes infolge unzureichender Aufsichtsfuehrung auf das Papier beschraenkt bleiben wird. Die Koalitionsfraktionen muessen die parlamentarische Sommerpause nutzen, die Gegenvorschlaege der Sachverstaendigen zur Erreichung eines hohen Anlegerschutzniveaus in Deutschland intensiv und vorbehaltslos zu pruefen.


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