Zusätzlich 15 Millionen Euro für national bedeutsame Kulturstätten
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 07.07.2011
Pressemitteilung vom: 07.07.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: Zur heutigen Freigabe der Mittel für das Denkmalschutz-Sonderprogramm 2011 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Diese zusätzlichen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro ermöglichen ...
[Bundesregierung - 07.07.2011] Zusätzlich 15 Millionen Euro für national bedeutsame Kulturstätten
Zur heutigen Freigabe der Mittel für das Denkmalschutz-Sonderprogramm 2011 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Diese zusätzlichen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro ermöglichen es, vor allem dringend erforderliche Restaurierungsmaßnahmen an bedeutenden Kulturdenkmälern finanziell zu unterstützen.
Darunter ist auch das jüngst zur UNESCO-Welterbestätte erklärte Fagus-Werk in Alfeld. Nach der Entscheidung des Bundestages können in vielen Fällen die Maßnahmen noch in diesem Jahr beginnen. Für die Kommunen ist dieses Programm auch eine indirekte Hilfe, ohne die die Restaurierung vieler Kulturdenkmäler gar nicht möglich wäre."
Aus dem Denkmalschutzsonderprogramm werden 97 Sanierungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro gefördert: Darunter befinden sich St.
Katharinen in Hamburg (500.000 Euro), Stift Neuzelle/Brandenburg (400.000 Euro), St. Maria zur Wiese in Soest/NRW (400.000 Euro), Kreuzkirche in Bonn/NRW (450.000 Euro), Barockschloss Ludwigslust/Mecklenburg-Vorpommern (300.000 Euro), Waisenstift in Varel/Niedersachsen (100.000 Euro), Johanneskirche in Zittau/Sachsen (300.000 Euro) sowie der historische Gasthof Zum Eichenkranz in Dessau-Wörlitz/Sachsen-Anhalt (385.000 Euro).
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm wurde erstmals im Jahr 2008 aufgelegt. Es berücksichtigt vor allem Kultureinrichtungen in den Regionen und ergänzt damit das Denkmalpflegeprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler", das seit 1950 besteht. Unterstützt werden grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern, die allgemein das nationale kulturelle Erbe mitprägen. Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch die Länder, Kommunen, Eigentümer und bürgerschaftliches Engagement ergänzt und kommen vor allem kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zu gute.
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Internet: http://www.bundesregierung.de/http://www.bundesregierung.de/
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Zur heutigen Freigabe der Mittel für das Denkmalschutz-Sonderprogramm 2011 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Diese zusätzlichen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro ermöglichen es, vor allem dringend erforderliche Restaurierungsmaßnahmen an bedeutenden Kulturdenkmälern finanziell zu unterstützen.
Darunter ist auch das jüngst zur UNESCO-Welterbestätte erklärte Fagus-Werk in Alfeld. Nach der Entscheidung des Bundestages können in vielen Fällen die Maßnahmen noch in diesem Jahr beginnen. Für die Kommunen ist dieses Programm auch eine indirekte Hilfe, ohne die die Restaurierung vieler Kulturdenkmäler gar nicht möglich wäre."
Aus dem Denkmalschutzsonderprogramm werden 97 Sanierungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro gefördert: Darunter befinden sich St.
Katharinen in Hamburg (500.000 Euro), Stift Neuzelle/Brandenburg (400.000 Euro), St. Maria zur Wiese in Soest/NRW (400.000 Euro), Kreuzkirche in Bonn/NRW (450.000 Euro), Barockschloss Ludwigslust/Mecklenburg-Vorpommern (300.000 Euro), Waisenstift in Varel/Niedersachsen (100.000 Euro), Johanneskirche in Zittau/Sachsen (300.000 Euro) sowie der historische Gasthof Zum Eichenkranz in Dessau-Wörlitz/Sachsen-Anhalt (385.000 Euro).
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm wurde erstmals im Jahr 2008 aufgelegt. Es berücksichtigt vor allem Kultureinrichtungen in den Regionen und ergänzt damit das Denkmalpflegeprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler", das seit 1950 besteht. Unterstützt werden grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern, die allgemein das nationale kulturelle Erbe mitprägen. Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch die Länder, Kommunen, Eigentümer und bürgerschaftliches Engagement ergänzt und kommen vor allem kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zu gute.
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Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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