Polizisten jetzt besser geschützt

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 07.07.2011
Pressemitteilung vom: 07.07.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Auch Fahrzeuge und technische Arbeitsmittel erhalten strafrechtlichen Schutz Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Strafrechtsänderungsgesetz zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dazu erklären die rechtspolitische ...

[CDU/CSU-Fraktion - 07.07.2011] Polizisten jetzt besser geschützt


Auch Fahrzeuge und technische Arbeitsmittel erhalten strafrechtlichen Schutz

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Strafrechtsänderungsgesetz zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:

"Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat die christlich-liberale Koalition ein wichtiges Thema des Koalitionsvertrages abgearbeitet. Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, erhalten künftig einen verbesserten strafrechtlichen Schutz.
Vollstreckungsbeamte werden immer häufiger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Gewalt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist insoweit enorme Steigerungsraten auf, alleine in den letzten 10 Jahren mehr als 30 %. Insbesondere Polizeibeamte tragen ein erhebliches Risiko, bei der Durchsetzung staatlicher Vollstreckungsakte angegriffen zu werden. Wir haben deshalb die Strafandrohung in § 113 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs – StGB – von zwei auf drei Jahre erhöht.

Weil auch Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte, wie beispielsweise das THW, immer häufiger bei ihren Einsätzen behindert und angegriffen werden haben wir sie ausdrücklich in diesen strafrechtlichen Schutz mit einbezogen. Desweiteren haben wir eine durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entstandene Regelungslücke beseitigt, indem nicht mehr nur die Verwendung von Waffen, sondern auch der Gebrauch von Werkzeugen, die schwere Verletzungen hervorrufen können – wie etwa Baseballschläger -, strafschärfend berücksichtigt werden. Schließlich haben wir noch den Kreis der durch das Strafgesetzbuch besonders geschützten Sachen um Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und von Rettungsdiensten und Einbeziehung von bedeutenden technischen Arbeitsmitteln dieser Stellen erweitert.

Es zeigt sich damit wieder einmal, dass die Union die politische Kraft ist, die sich für die Interessen der Polizeibeamten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte einsetzt. Wir sorgen dafür, dass sie bei ihrer Arbeit, die sie für uns alle erbringen, auch adäquat geschützt werden."


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