Schwarz-Gelb verwehrt Opfern sexuellen Missbrauchs Strafrechtsverfolgung

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 07.07.2011
Pressemitteilung vom: 07.07.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur ersten Lesung der Entwuerfe von Regierung und Buendnis90/Die Gruenen zur Verbesserung der Situation von Opfern sexuellen Missbrauchs erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht: Es ist weder ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 07.07.2011] Schwarz-Gelb verwehrt Opfern sexuellen Missbrauchs Strafrechtsverfolgung


Zur ersten Lesung der Entwuerfe von Regierung und Buendnis90/Die Gruenen zur Verbesserung der Situation von Opfern sexuellen Missbrauchs erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Es ist weder christlich noch liberal, Missbrauchsopfer im Regen stehen und Taeter davonkommen zu lassen. Tatsaechlich aber ist es die christlich-liberale Regierung, die Opfern sexuellen Missbrauchs die Moeglichkeit verwehrt, dass Taeter laenger als bisher strafrechtlich verfolgt werden koennen. Denn im Regierungsentwurf fehlt eine Regelung zur Verlaengerung der strafrechtlichen Verjaehrung von Missbrauchstaten.

Der SPD-Entwurf von November 2010 sieht dagegen vor, die strafrechtliche Verjaehrungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjaehrigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre zu erhoehen. Der Grund dafuer ist, dass die bisherigen Verjaehrungsfristen es vielen schwer traumatisierten Opfern unmoeglich machen, die Taeter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Durch unsere Loesung werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreissigsten Lebensjahr des Opfers verjaehren.

Den SPD-Vorschlag fuer das Zivilrecht hat die Regierung immerhin schon uebernommen. Wir hatten hier vorgeschlagen, die Verjaehrung der zivilrechtlichen Ansprueche von drei auf dreissig Jahre zu verlaengern. Opfer von sexuellem Missbrauch haben somit Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfuenfzigsten Lebensjahres Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprueche geltend zu machen


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