Mehrjährige Haftstrafen für Software-Raubkopierer
- Pressemitteilung der Firma Microsoft, 07.07.2011
Pressemitteilung vom: 07.07.2011 von der Firma Microsoft aus Unterschleißheim
Kurzfassung: Urteile für Raubkopierer von drei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung / Einschlägig Vorbestrafte vertrieben jahrelang Produktfälschungen / Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt Unterschleißheim, ...
[Microsoft - 07.07.2011] Mehrjährige Haftstrafen für Software-Raubkopierer
Urteile für Raubkopierer von drei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung / Einschlägig Vorbestrafte vertrieben jahrelang Produktfälschungen / Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt
Unterschleißheim, Mühlhausen, 07. Juli 2011. Microsoft begrüßt die Urteile des Landgerichts Mühlhausen, in denen Raubkopierer zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurden.
Die Verurteilten waren mehrfach vorbestraft und hatten jahrelang gefälschte Software über das Internet verkauft. Da auch Microsoft-Produkte gefälscht in Verkehr gebracht worden waren, hatte sich Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt.
Das Verfahren war nach Geständnissen der Angeklagten zwar auf nur einen Anklagepunkt reduziert worden, allerdings erfolgte die Verurteilung wegen 961 Taten gewerbsmäßiger Urheber- und Markenrechtsverletzung sowie anderer Delikte. Allein in diesem Punkt ging es um Verkäufe von gefälschter Software in Höhe von 1,4 Millionen Euro.
"Der Erfolg ist auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und den Geschädigten zurückzuführen. Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen", kommentiert Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin der Microsoft Deutschland GmbH. "Softwarepiraterie ist eine ernstzunehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden und des Gerichts zeigt, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt wird.” so Richters weiter.
Microsoft Deutschland GmbH
Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 62,48 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2010; 30. Juni 2010). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2010 betrug 24,10 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 31.500 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das European Microsoft Innovation Center (EMIC) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
Ansprechpartner Microsoft
Thomas Baumgärtner
Communications Manager Security
Ansprechpartner PR-Agentur FAKTOR 3 AG
Malte Wagner
Kattunbleiche 35
D-22041 Hamburg
Tel.: 0 40 - 67 94 46-6177
Fax: 0 40 - 67 94 46-11
M.Wagner@faktor3.de
Urteile für Raubkopierer von drei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung / Einschlägig Vorbestrafte vertrieben jahrelang Produktfälschungen / Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt
Unterschleißheim, Mühlhausen, 07. Juli 2011. Microsoft begrüßt die Urteile des Landgerichts Mühlhausen, in denen Raubkopierer zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurden.
Die Verurteilten waren mehrfach vorbestraft und hatten jahrelang gefälschte Software über das Internet verkauft. Da auch Microsoft-Produkte gefälscht in Verkehr gebracht worden waren, hatte sich Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt.
Das Verfahren war nach Geständnissen der Angeklagten zwar auf nur einen Anklagepunkt reduziert worden, allerdings erfolgte die Verurteilung wegen 961 Taten gewerbsmäßiger Urheber- und Markenrechtsverletzung sowie anderer Delikte. Allein in diesem Punkt ging es um Verkäufe von gefälschter Software in Höhe von 1,4 Millionen Euro.
"Der Erfolg ist auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und den Geschädigten zurückzuführen. Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen", kommentiert Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin der Microsoft Deutschland GmbH. "Softwarepiraterie ist eine ernstzunehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden und des Gerichts zeigt, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt wird.” so Richters weiter.
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