Gewalt gegen Polizisten und Feuerwehrleute

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Herrmann begrüßt Berliner Entscheidung: "Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte wird endlich härter bestraft" "Unsere Forderungen, dass Angriffe auf Polizeibeamte sowie auf Hilfeleistende der Feuerwehr und des ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 08.07.2011] Gewalt gegen Polizisten und Feuerwehrleute


Innenminister Herrmann begrüßt Berliner Entscheidung: "Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte wird endlich härter bestraft" "Unsere Forderungen, dass Angriffe auf Polizeibeamte sowie auf Hilfeleistende der Feuerwehr und des Rettungsdienstes härter bestraft werden sollten, sind nunmehr umgesetzt worden," so Innenminister Joachim Herrmann und begrüßt damit die Entscheidung des Bundestages. "In den letzten zehn Jahren hat die Gewalt bundesweit und in Bayern stark zugenommen. Das dürfen wir nicht einfach so hinnehmen." 2010 wurden in Bayern zum Beispiel 1.638 Polizisten verletzt, 31 davon sogar schwer.

Herrmann: "Aufgrund einer gemeinsamen Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen wurde nun beschlossen, die Strafandrohung für Widerstandshandlungen von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen." Ergänzt wurde die Strafvorschrift noch durch den Begriff der gefährlichen Werkzeuge. Somit kann noch härter bestraft werden, wer beispielsweise ein Taschenmesser mit sich führt, um es bei der Gewalttat auch zu verwenden oder mit seinem Auto einen Polizisten überfahren will. Neben den Polizisten wurden nun auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte vor tätlichen Angriffen bei Hilfseinsätzen geschützt.

Jetzt sieht Herrmann die Justizbehörden in der Pflicht, die Gewalttäter schnell und konsequent zu bestrafen: "Unsere Devise heißt: Wir müssen die schützen, die uns schützen und uns helfen!"


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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