Kein Hartz-Kompromiss auf dem Rücken der Betroffenen

  • Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 21.12.2010
Pressemitteilung vom: 21.12.2010 von der Firma DIE LINKE aus Berlin

Kurzfassung: Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, kritisiert das angelaufene Vermittlungsverfahren zur Hartz-IV-Reform als "Kungelei auf dem Rücken der Betroffenen" und schlägt einen "selbstfinanzierenden Sofortkompromiss" aus einer Regelsatzanhebung auf ...

[DIE LINKE - 21.12.2010] Kein Hartz-Kompromiss auf dem Rücken der Betroffenen


Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, kritisiert das angelaufene Vermittlungsverfahren zur Hartz-IV-Reform als "Kungelei auf dem Rücken der Betroffenen" und schlägt einen "selbstfinanzierenden Sofortkompromiss" aus einer Regelsatzanhebung auf 420 Euro, einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sowie einer Revisionsklausel vor. Ernst erklärt:

Das Vermittlungsverfahren ist eine Farce. Da verhandeln Hartz-IV-Parteien mit Hartz-IV-Parteien. Das ist Kungelei auf dem Rücken der Betroffenen. Am Verhandlungstisch fehlen Gewerkschaften, Sozialverbände und Arbeitsloseninitiativen. Wir brauchen jetzt eine unbürokratische Lösung, damit es für die Betroffenen schnell mehr Geld gibt. Ich schlage eine Soforteinigung mit drei Punkten vor. Der Regelsatz sollte erstens vorläufig auf 420 Euro angehoben werden. Das ist die Größenordnung, die Experten und Sozialverbände errechnet haben, wenn man die übelsten Tricksereien der Regierung weglässt.

Unter diesem Wert landet jede Einigung ohnehin zwangsläufig wieder vor dem Verfassungsgericht. Zweitens sollte als Einstieg ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wie ihn die Gewerkschaften fordern, eingeführt werden. Das wäre ein selbstfinanzierender Sofortkompromiss, weil die Einsparungen durch den Mindestlohn die Regelsatzanhebung finanzieren würden. Drittens sollte eine Revisionsklausel vereinbart werden. Nach dieser Klausel würde eine Regelsatz-Kommission eingesetzt, die den Auftrag hat, im ersten Halbjahr 2011 die Möglichkeiten für eine verfassungskonforme Regelsatzbestimmung auszuloten. Das Ergebnis muss im Bundestag beraten werden und in einen neuen Beschluss zum Regelsatz münden. Erhöhungen müssen dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 nachgezahlt werden. Die Kommission sollte aus Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen, unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Abgesandten von Erwerbsloseninitiativen, Sozialverbänden und Gewerkschaften zusammengesetzt sein. Die Sitzungen müssen öffentlich übertragen werden.


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im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

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