Bekämpfung der Kinderpornographie duldet keine Schutzlücken
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Gesetz für Internetsperren aufzuheben. Dieses war im letzten Jahr verkündet, aber nie angewendet worden. Es sollte den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch ...
[Bundesrat - 08.07.2011] Bekämpfung der Kinderpornographie duldet keine Schutzlücken
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Gesetz für Internetsperren aufzuheben. Dieses war im letzten Jahr verkündet, aber nie angewendet worden. Es sollte den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch Sperrmaßnahmen unterbinden.
Nach Darstellung der Bundesregierung besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer müsse es daher Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen. Die verbesserten Erfolge bei nationalen und internationalen Löschbemühungen machten Sperrmaßnahmen zwischenzeitlich verzichtbar.
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf im Wesentlichen keine Einwände. Allerdings möchte er die Bundesregierung verpflichten, dem Bundestag Ende 2012 Bericht über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu erstatten. Angesichts sich schnell verändernder Strukturen und einer rasanten technischen Entwicklung sei heute nicht absehbar, ob die Löschung auch zukünftig erfolgreich ist. Eine Evaluation sei daher unerlässlich, um möglicherweise erneut auftretende Schutzlücken rechtzeitig erkennen zu können.
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10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Gesetz für Internetsperren aufzuheben. Dieses war im letzten Jahr verkündet, aber nie angewendet worden. Es sollte den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch Sperrmaßnahmen unterbinden.
Nach Darstellung der Bundesregierung besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer müsse es daher Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen. Die verbesserten Erfolge bei nationalen und internationalen Löschbemühungen machten Sperrmaßnahmen zwischenzeitlich verzichtbar.
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf im Wesentlichen keine Einwände. Allerdings möchte er die Bundesregierung verpflichten, dem Bundestag Ende 2012 Bericht über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu erstatten. Angesichts sich schnell verändernder Strukturen und einer rasanten technischen Entwicklung sei heute nicht absehbar, ob die Löschung auch zukünftig erfolgreich ist. Eine Evaluation sei daher unerlässlich, um möglicherweise erneut auftretende Schutzlücken rechtzeitig erkennen zu können.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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