Europäische Überregulierung bei Hypothekarkrediten vermeiden

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung umfangreich zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die Europäische Kommission einen Beitrag zur Einrichtung eines effizienten und wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für Hypothekarkredite ...

[Bundesrat - 08.07.2011] Europäische Überregulierung bei Hypothekarkrediten vermeiden


Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung umfangreich zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die Europäische Kommission einen Beitrag zur Einrichtung eines effizienten und wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für Hypothekarkredite leisten möchte.

Die Länder begrüßen grundsätzlich die Maßnahmen zur Gewährleistung eines effizienten, wettbewerbsfähigen Binnenmarktes. Sie sind jedoch der Auffassung, dass der vorliegende Vorschlag zu einer Überregulierung führt. Sie bemängeln vielfach regulierende, die Vertragsfreiheit einschränkende Maßnahmen, die aus ihrer Sicht den Wettbewerb beeinträchtigen und den Entscheidungsspielraum der nationalen Gesetzgeber unangemessen beschneiden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Informationspflicht der Kreditgeber und -Vermittler auf die zentralen, wirtschaftlich besonders bedeutsamen Informationen beschränken sollte, um nicht durch eine Vielzahl von Informationen den Blick des Verbrauchers auf die wirklich wesentlichen Fakten zu verstellen. Er regt jedoch an, den Kreditnehmern unmittelbar in der Richtlinie ein Widerrufsrecht einzuräumen. Förderkredite seien vom Anwendungsbereich der Vorschrift auszunehmen.

Die Kommission möchte mit ihrem Vorschlag allen Beteiligten ein hohes Maß an Schutz bieten und hierdurch auch die Finanzmarktstabilität insgesamt stärken. Aus diesem Grund soll die Richtlinie unter anderem Anforderungen an Kenntnisse und Kompetenzen der Kreditgeber und -Vermittler festlegen. Zudem stellt sie allgemeine Grundsätze über Form und Inhalt von Werbeinformationen auf und führt ein standardisiertes Merkblatt ein, das individuell zugeschnittene Informationen für Verbraucher enthält.


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