Europäischer Stabilitätsmechanismus nur mit Zustimmung des Bundesrates
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung erneut zum Europäischen Stabilitätsmechanismus Stellung genommen. Sie begrüßen, dass die Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung von Umschuldungsklauseln in neue Staatsanleihen, wie auch die ...
[Bundesrat - 08.07.2011] Europäischer Stabilitätsmechanismus nur mit Zustimmung des Bundesrates
Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung erneut zum Europäischen Stabilitätsmechanismus Stellung genommen. Sie begrüßen, dass die Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung von Umschuldungsklauseln in neue Staatsanleihen, wie auch die bevorrechtigte Gläubigerstellung des ESM nunmehr vertraglich verankert sind.
Der Bundesrat unterstreicht jedoch, dass für die Einrichtung des ESM-Vertrages wie auch dessen nachträgliche Änderung nach den Regeln des Grundgesetzes ein Zustimmungsgesetz erforderlich ist. Zudem verlangen die Länder eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung über die beabsichtigten Entscheidungen des ESM (zum Beispiel Gewährung von Finanzhilfen), um hierzu im Einzelfall Stellung nehmen zu können.
Der Bundesrat wird seine Zustimmung zur Ratifikation des ESM-Vertrages davon abhängig machen, dass Bundestag und Bundesrat in den genannten Fällen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben beteiligt werden.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung erneut zum Europäischen Stabilitätsmechanismus Stellung genommen. Sie begrüßen, dass die Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung von Umschuldungsklauseln in neue Staatsanleihen, wie auch die bevorrechtigte Gläubigerstellung des ESM nunmehr vertraglich verankert sind.
Der Bundesrat unterstreicht jedoch, dass für die Einrichtung des ESM-Vertrages wie auch dessen nachträgliche Änderung nach den Regeln des Grundgesetzes ein Zustimmungsgesetz erforderlich ist. Zudem verlangen die Länder eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung über die beabsichtigten Entscheidungen des ESM (zum Beispiel Gewährung von Finanzhilfen), um hierzu im Einzelfall Stellung nehmen zu können.
Der Bundesrat wird seine Zustimmung zur Ratifikation des ESM-Vertrages davon abhängig machen, dass Bundestag und Bundesrat in den genannten Fällen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben beteiligt werden.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
Firmenkontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
Firmenkontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Pressemeldung "Europäischer Stabilitätsmechanismus nur mit Zustimmung des Bundesrates" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Europäischer Stabilitätsmechanismus nur mit Zustimmung des Bundesrates" ist Bundesrat.