Länder wollen Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat möchte die Möglichkeiten optimieren, handwerks- und gewerberechtliche Verstöße zu ahnden. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Bundesrat schlägt vor, das Verbot unlauterer Werbung für handwerkliche Dienst- ...
[Bundesrat - 08.07.2011] Länder wollen Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern
Der Bundesrat möchte die Möglichkeiten optimieren, handwerks- und gewerberechtliche Verstöße zu ahnden. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf beschlossen.
Der Bundesrat schlägt vor, das Verbot unlauterer Werbung für handwerkliche Dienst- oder Werkleistungen wieder einzuführen und mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu belegen. Zudem möchte er die Befugnisse der für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständigen Behörden zum Betreten von Räumen, Prüfen von Unterlagen und zur Personenkontrolle im erforderlichen Umfang erweitern.
Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch im Personenbeförderungsgewerbe, da dort ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung angenommen wird. Aus diesem Grund wollen die Länder auch die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in diesem Bereich verbessern.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat möchte die Möglichkeiten optimieren, handwerks- und gewerberechtliche Verstöße zu ahnden. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf beschlossen.
Der Bundesrat schlägt vor, das Verbot unlauterer Werbung für handwerkliche Dienst- oder Werkleistungen wieder einzuführen und mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu belegen. Zudem möchte er die Befugnisse der für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständigen Behörden zum Betreten von Räumen, Prüfen von Unterlagen und zur Personenkontrolle im erforderlichen Umfang erweitern.
Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch im Personenbeförderungsgewerbe, da dort ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung angenommen wird. Aus diesem Grund wollen die Länder auch die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in diesem Bereich verbessern.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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