Streit um Förderung der CO2-Gebäudesanierung
- Pressemitteilung der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt, 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt aus Frankfurt am Main
Kurzfassung: IG BAU drängt Bund und Länder zum zügigen Kompromiss Frankfurt am Main – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bei der Förderung der energetischen ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 08.07.2011] Streit um Förderung der CO2-Gebäudesanierung
IG BAU drängt Bund und Länder zum zügigen Kompromiss
Frankfurt am Main – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung. "Wir fordern einen zügigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Einen Dauerstreit über die Ausgestaltung der CO2-Gebäudesanierung können wir uns nicht leisten", warnte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. "Es muss jetzt dringend im Vermittlungsausschuss eine Lösung gefunden werden. Kleinliches Geschacher verunsichert Investoren, die an sich bereit wären, ihre Häuser klimafreundlich zu sanieren." Das gefährde die Klimaziele der Regierung und die mit den Maßnahmen verbundene Beschäftigungssicherung.
Der Bundesrat hatte Steuerentlastungen unter Beteiligung der Länder für sanierungswillige Immobilieneigentümer abgelehnt. Die IG BAU befürwortet nachdrücklich eine steuerliche Förderung der CO2-Gebäudesanierung. "Dies ist ein wichtiges Instrument, um Investitionen für Eigentümer attraktiver zu machen", sagte Wiesehügel. Die Neuregelung dürfe aber nicht zu Lasten von Mietern gehen. "Es muss ausgeschlossen werden, das Vermieter Sanierungskosten zugleich auf die Mieten umlegen und verbessert abschreiben können", sagte Wiesehügel. "Eine staatliche Förderung an den Mietern vorbei, findet hierzulande keine Akzeptanz."
Die IG BAU schlägt als Interessenausgleich zwischen Bund und Ländern vor, die vom Bund finanzierten KfW-Förderprogramme über die bisher geplante Summe von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr aufzustocken. Im gleichen Umfang könne die steuerliche Entlastung angepasst werden. Im Ergebnis bliebe das Gesamtvolumen beider Förderwege von drei Milliarden Euro erhalten.
Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
IG BAU drängt Bund und Länder zum zügigen Kompromiss
Frankfurt am Main – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung. "Wir fordern einen zügigen Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Einen Dauerstreit über die Ausgestaltung der CO2-Gebäudesanierung können wir uns nicht leisten", warnte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. "Es muss jetzt dringend im Vermittlungsausschuss eine Lösung gefunden werden. Kleinliches Geschacher verunsichert Investoren, die an sich bereit wären, ihre Häuser klimafreundlich zu sanieren." Das gefährde die Klimaziele der Regierung und die mit den Maßnahmen verbundene Beschäftigungssicherung.
Der Bundesrat hatte Steuerentlastungen unter Beteiligung der Länder für sanierungswillige Immobilieneigentümer abgelehnt. Die IG BAU befürwortet nachdrücklich eine steuerliche Förderung der CO2-Gebäudesanierung. "Dies ist ein wichtiges Instrument, um Investitionen für Eigentümer attraktiver zu machen", sagte Wiesehügel. Die Neuregelung dürfe aber nicht zu Lasten von Mietern gehen. "Es muss ausgeschlossen werden, das Vermieter Sanierungskosten zugleich auf die Mieten umlegen und verbessert abschreiben können", sagte Wiesehügel. "Eine staatliche Förderung an den Mietern vorbei, findet hierzulande keine Akzeptanz."
Die IG BAU schlägt als Interessenausgleich zwischen Bund und Ländern vor, die vom Bund finanzierten KfW-Förderprogramme über die bisher geplante Summe von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr aufzustocken. Im gleichen Umfang könne die steuerliche Entlastung angepasst werden. Im Ergebnis bliebe das Gesamtvolumen beider Förderwege von drei Milliarden Euro erhalten.
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