Änderung des Steuerrechts erhält im Bundesrat keine Zustimmung
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 08.07.2011
Pressemitteilung vom: 08.07.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben heute den vom Bundestag beschlossenen Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften die Zustimmung verweigert. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. In einer begleitenden ...
[Bundesrat - 08.07.2011] Änderung des Steuerrechts erhält im Bundesrat keine Zustimmung
Die Länder haben heute den vom Bundestag beschlossenen Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften die Zustimmung verweigert. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass der seit 1975 nicht angehobene Behinderten-Pauschbetrag einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bedarf. Die Länder bedauern, dass der Bund einen Vorschlag zur Erhöhung nicht aufgegriffen hat. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Behinderten-Pauschbeträge in ihrer Wirkung und Höhe zu überprüfen und diese im Rahmen eines geeigneten Gesetzgebungsverfahrens entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Preise zu ändern.
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E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder haben heute den vom Bundestag beschlossenen Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften die Zustimmung verweigert. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass der seit 1975 nicht angehobene Behinderten-Pauschbetrag einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bedarf. Die Länder bedauern, dass der Bund einen Vorschlag zur Erhöhung nicht aufgegriffen hat. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Behinderten-Pauschbeträge in ihrer Wirkung und Höhe zu überprüfen und diese im Rahmen eines geeigneten Gesetzgebungsverfahrens entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Preise zu ändern.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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