Energetische Sanierung - Bundesrat sagt nein zur Förderung

  • Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 11.07.2011
Pressemitteilung vom: 11.07.2011 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln

Kurzfassung: Beschleunigte Abschreibungen und Steuervergünstigungen – wer sein Gebäude energetisch saniert, sollte davon auch finanziell etwas haben. Die Länder haben den schwarz-gelben-Gesetzesentwurf nun allerdings abgelehnt. Mit der Sanierung von alten ...

[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 11.07.2011] Energetische Sanierung - Bundesrat sagt nein zur Förderung


Beschleunigte Abschreibungen und Steuervergünstigungen – wer sein Gebäude energetisch saniert, sollte davon auch finanziell etwas haben. Die Länder haben den schwarz-gelben-Gesetzesentwurf nun allerdings abgelehnt.

Mit der Sanierung von alten Gebäuden ließe sich viel Energie sparen – doch zuerst wird es oft richtig teuer. Und bisher bietet das Steuerrecht kaum Anreize, dennoch tätig zu werden: Vermieter schreiben jährlich 2 Prozent der Herstellungskosten linear ab, Eigennutzer können die Investitionen dagegen gar nicht geltend machen. In Zukunft sollen die Kosten bei vermieteten Gebäuden beschleunigt – über einen Zeitraum von zehn Jahren – abgeschrieben werden können. Steuerpflichtige, die die Gebäude selbst nutzen, sollen die Sanierungskosten über zehn Jahre vollständig als Sonderausgaben abziehen dürfen. Dafür müssen die generalüberholten Häuser einen Mindeststandard erfüllen - derzeit mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85.

Die Länder kritisieren nun vorrangig, dass sie einen Großteil der Kosten zu tragen haben und wollen sich nicht auf den Vorschlag einlassen - auch wenn die Steuerausfälle nicht sofort spürbar sein werden und erst nach und nach auf jährlich rund 1,5 Milliarden Euro ansteigen dürften. Der Bundesrat fordert, dass der Bund die Kosten vollständig übernimmt, schließlich seien die Länder bereits gesetzlich dazu verpflichtet, ihre meist maroden Haushalte zu konsolidieren. Zudem sollte die Förderung einkommensunabhängig als Steuerabzug gestaltet sein. Eine steuerliche Förderung via Sonderausgaben sei weder gerecht noch anreizkompatibel, klagen die Länder. In der Tat zeigt der Entwurf einige inhaltliche Schwächen, die im Vermittlungsausschuss ausgebessert werden sollten.


Ansprechpartner
Dr. Ralph Henger
Telefon: 0221 4981-744


Über Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln):
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Wir vertreten eine klare marktwirtschaftliche Position. Es ist unser Auftrag, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Wir analysieren Fakten, zeigen Trends, ergründen Zusammenhänge – über die wir die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informieren.
Wir forschen nicht im Elfenbeinturm: Unsere Erkenntnisse sollen Diskussionen anstoßen. Unsere Ergebnisse helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Anwalt marktwirtschaftlicher Prinzipien entwerfen wir für die deutsche Volkswirtschaft und die Wirtschaftspolitik die bestmöglichen Strategien und fordern und fördern deren Umsetzung.

Firmenkontakt:
Ansprechpartner
Dr. Ralph Henger
Telefon: 0221 4981-744

Die Pressemeldung "Energetische Sanierung - Bundesrat sagt nein zur Förderung" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Energetische Sanierung - Bundesrat sagt nein zur Förderung" ist Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln).